FAS - Frei Längsseite Schiff
Erfahren Sie mehr über die Bedeutung der Incoterms im internationalen Handel und ihre Auswirkungen auf den europäischen Logistikmarkt. Die Incoterms sind ein internationaler Standard für die Rechte und Pflichten von Käufer und Verkäufer im internationalen Warenverkehr.
FAS - Frachtfrei längsseits Schiff (vereinbarter Verschiffungshafen)
Die ICC Incoterms®-Regel Free Alongside Ship (FAS) verpflichtet den Verkäufer, seine Lieferverpflichtungen zu erfüllen, indem er die Ware in dem vereinbarten Zustand und rechtzeitig längsseits des vom Käufer bezeichneten Schiffes liefert. Befindet sich die Ware in einem Container, übergibt der Verkäufer die Ware in der Regel an einem Terminal und nicht längsseits eines Schiffes. In solchen Fällen ist es besser, die Incoterms®-Regel "Free Carrier" (FCA) zu verwenden.
FAS ist eine Seelieferbedingung und eignet sich nicht für den Containertransport.
Merkmale:
- Lieferung: Der Verkäufer muss die Ware längsseits des vom Käufer bezeichneten Schiffes an der Ladestelle des vereinbarten Verschiffungshafens auf eine für diesen Hafen übliche Weise liefern.
- Transportrisiko: Das Risiko der Beschädigung oder des Verlusts der Ware während des Transports geht ab der Lieferung zu Lasten des Käufers. Vor der Lieferung trägt der Verkäufer dieses Risiko.
- Transportkosten: Die Transportkosten gehen ab der Lieferung zu Lasten des Käufers. Den Parteien wird dringend empfohlen, den Verladeort im vereinbarten Verschiffungshafen so genau wie möglich anzugeben, da die THC (Terminal Handling Charges) für diesen Ort zu Lasten des Verkäufers gehen.
- Zollformalitäten: Der Verkäufer erledigt alle mit der Ausfuhr verbundenen Zollformalitäten. Er trägt auch die damit verbundenen Kosten, Abgaben und Steuern. Bei der Einfuhr in das Bestimmungsland gehen die Zollformalitäten, Kosten, Abgaben und Steuern zu Lasten des Käufers.
- Transportversicherung: Keine der Parteien ist verpflichtet, eine Versicherung für die Waren abzuschließen.
- Hinzufügung des Lieferortes: In der Lieferbedingung sollte immer angegeben werden, wo die Übergabe der Waren stattfindet. Im FAS wird dies durch angegeben: ... vereinbarter Verschiffungshafen (... benannter Verschiffungshafen).
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