CFR - Kosten und Fracht
Erfahren Sie mehr über die Bedeutung der Incoterms im internationalen Handel und ihre Auswirkungen auf den europäischen Logistikmarkt. Die Incoterms sind ein internationaler Standard für die Rechte und Pflichten von Käufer und Verkäufer im internationalen Warenverkehr.
CFR - Kosten und Fracht (vereinbarter Bestimmungshafen)
Nach der ICC Incoterms®-Regel Cost and Freight (CFR) muss der Verkäufer den Transport bis zum benannten/gewählten Bestimmungshafen organisieren und bezahlen. Das Risiko geht schon früher auf den Käufer über, nämlich sobald die Ware auf das Schiff verladen ist. Die Unterscheidung zwischen dem Bestimmungshafen und dem Verschiffungshafen ist auch beim CFR wichtig.
CFR ist eine maritime Lieferbedingung und wird hauptsächlich für Massen- und Stückguttransporte verwendet. Die ICC empfiehlt die Verwendung dieser Incoterms®-Regel für den Containertransport nicht.
Merkmale:
- Lieferung: Der Verkäufer liefert die Ware, indem er sie im vereinbarten Verschiffungshafen an Bord des vom Käufer benannten Schiffes lädt.
- Transportrisiko: Das Risiko der Beschädigung oder des Verlusts der Waren geht auf den Käufer über, sobald die Waren an Bord des Schiffes verladen werden.
- Transportkosten: Die Kosten für den Transport zum vereinbarten Bestimmungshafen gehen zu Lasten des Verkäufers. Der Verkäufer schließt also einen Transportvertrag für den Transport zum Bestimmungshafen ab. Danach gehen die Kosten zu Lasten des Käufers. Bitte beachten Sie, dass der Kostenübergang nicht gleichzeitig mit dem Gefahrenübergang für Transportschäden stattfindet.
- Zollformalitäten: Der Verkäufer hat alle mit der Ausfuhr verbundenen Zollformalitäten zu erledigen. Er trägt auch die damit verbundenen Kosten, Abgaben und Steuern. Alle Zollformalitäten und die damit verbundenen Kosten, Abgaben und Steuern, die bei der Einfuhr in das Bestimmungsland anfallen, gehen zu Lasten und auf Risiko des Käufers.
- Transportversicherung: Keine der Parteien ist verpflichtet, eine Versicherung für die Waren abzuschließen.
- Hinzufügung des Lieferorts: Die Lieferbedingung sollte immer durch den Ort ergänzt werden, an dem die Übergabe der Waren erfolgt. In der CFR wird dies angegeben durch: ... vereinbarter Bestimmungshafen (... benannter Bestimmungshafen). Bitte beachten Sie, dass bei den C-Bedingungen die Lieferung (und der Gefahrenübergang) bereits beim Abgang erfolgt. Die Transportkosten gehen zu Lasten des Verkäufers bis zum vereinbarten Bestimmungshafen.
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