CIF - Kosten, Versicherung und Fracht
Erfahren Sie mehr über die Bedeutung der Incoterms im internationalen Handel und ihre Auswirkungen auf den europäischen Logistikmarkt. Die Incoterms sind ein internationaler Standard für die Rechte und Pflichten von Käufer und Verkäufer im internationalen Warenverkehr.
CIF - Kosten, Versicherung und Fracht
Die ICC Incoterms®-Regel Cost, Insurance and Freight (CIF) ist im Wesentlichen identisch mit Cost and Freight (CFR), mit der zusätzlichen Verpflichtung des Verkäufers, auch die Versicherung für den Käufer zu beschaffen und zu bezahlen. Die ordnungsgemäße Lieferung erfolgt sowohl bei CIF als auch bei CFR, sobald die Waren im Verschiffungshafen an Bord des Schiffes geladen sind. Man könnte sagen, dass CIF eine "Free On Board"-Regel ist, jedoch mit zusätzlichen Verpflichtungen für den Verkäufer, nämlich den Seetransport zu organisieren und zu bezahlen und die Transportversicherung abzuschließen.
CIF ist eine Seelieferbedingung und eignet sich nicht für den Containertransport.
Merkmale:
- Lieferung: Der Verkäufer liefert die Ware, indem er sie an Bord des Schiffes lädt.
- Transportrisiko: Das Risiko der Beschädigung und des Verlusts der Ware geht auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Ware geliefert hat, d. h. wenn die Ware an Bord des Schiffes verladen wird. Davor trägt der Verkäufer das Risiko.
- Transportkosten: Die Kosten für den Transport zum vereinbarten Bestimmungshafen gehen zu Lasten des Verkäufers. Der Verkäufer schließt also einen Transportvertrag für den Transport zum Bestimmungshafen ab. Wenn sich die Ware am Kai des Bestimmungshafens befindet, geht der weitere Transport zu Lasten des Käufers.
- Zollformalitäten: Der Verkäufer muss sich um die Zollformalitäten kümmern, die sich aus der Ausfuhr ergeben. Er trägt auch die damit verbundenen Kosten, Abgaben und Steuern. Alle Zollformalitäten und die damit verbundenen Kosten, Abgaben und Steuern, die bei der Einfuhr in das Bestimmungsland anfallen, gehen zu Lasten und auf Risiko des Käufers.
- Transportversicherung: Der Verkäufer schließt im Namen des Käufers einen Versicherungsvertrag ab dem Verschiffungshafen bis mindestens zum Bestimmungshafen ab. Die Versicherung muss den Anforderungen der Institutsfrachtklauseln (C) entsprechen.
- Hinzufügung des Lieferortes: In der Lieferbedingung sollte immer angegeben werden, wo die Übergabe der Waren stattfindet. Bei CIF wird dies durch angegeben: ... vereinbarter Bestimmungshafen (... benannter Bestimmungshafen). Bitte beachten Sie, dass bei den C-Bedingungen die Lieferung (und der Gefahrenübergang) bereits beim Abgang erfolgt. Die Transportkosten gehen zu Lasten des Verkäufers bis zum vereinbarten Bestimmungshafen.
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