CPT - Beförderung frei Haus
Erfahren Sie mehr über die Bedeutung der Incoterms im internationalen Handel und ihre Auswirkungen auf den europäischen Logistikmarkt. Die Incoterms sind ein internationaler Standard für die Rechte und Pflichten von Käufer und Verkäufer im internationalen Warenverkehr.
CPT - Frachtfrei nach (vereinbarter Bestimmungsort)
Nach der ICC Incoterms®-Regel Carriage Paid To (CPT) veranlasst und bezahlt der Verkäufer die Beförderung bis zum vereinbarten Bestimmungsort, der nach den 3 Buchstaben genannt ist. Der Ort der Lieferung und des Gefahrübergangs ist ein anderer Ort als der nach dieser Incoterms®-Regel benannte Ort.
Nach den CPT hat der Verkäufer seine Lieferverpflichtungen erfüllt, sobald die Waren dem Frachtführer übergeben wurden, der die Waren abholt. Dies kann in den Geschäftsräumen des Verkäufers oder an einem anderen Ort geschehen, an dem die Waren an den Frachtführer übergeben werden. Dies ist auch der Zeitpunkt, an dem das Risiko vom Verkäufer auf den Käufer übergeht.
CPT ist eine nicht-maritime Lieferbedingung, die für alle Verkehrsträger geeignet ist.
Merkmale:
- Lieferung: Der Verkäufer liefert, indem er die Ware an den (von ihm beauftragten) Frachtführer übergibt.
- Transportrisiko: Das Risiko der Beschädigung oder des Verlusts der Ware während des Transports trägt der Käufer ab dem Zeitpunkt der Übergabe an das Transportunternehmen. Davor trägt der Verkäufer das Risiko.
- Transportkosten: Die Kosten für den Transport zum vereinbarten Bestimmungsort gehen zu Lasten des Verkäufers. Jeder weitere Transport geht zu Lasten des Käufers. Bitte beachten Sie, dass der Übergang der Transportkosten nicht gleichzeitig mit dem Übergang der Gefahr für Transportschäden erfolgt.
- Zollformalitäten: Der Verkäufer muss sich um die Zollformalitäten kümmern, die sich aus der Ausfuhr ergeben. Auch die damit verbundenen Kosten, Zollabwicklung und Steuern gehen zu seinen Lasten. Die Zollformalitäten und die mit der Durchfuhr verbundenen Kosten gehen im Allgemeinen zu Lasten des Käufers. Alle Zollformalitäten und die damit verbundenen Kosten, Abgaben und Gebühren, die bei der Einfuhr in das Bestimmungsland anfallen, gehen zu Lasten und auf Risiko des Käufers.
- Transportversicherung: Keine der Parteien ist verpflichtet, eine Versicherung für die Waren abzuschließen.
- Zusatz Lieferort: Der Bestimmungsort muss immer zur Lieferbedingung hinzugefügt werden. In CPT wird dies durch angegeben: ... vereinbarter Bestimmungsort (... Bestimmungsort). Bitte beachten Sie, dass bei den C-Bedingungen die Lieferung (Gefahrenübergang) bereits beim Abgang erfolgt. Die Transportkosten gehen zu Lasten des Verkäufers bis zum vereinbarten Bestimmungsort.
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