Aktiver Veredelungsverkehr

Dieaktive Veredelung ist ein spezielles Verfahren innerhalb der Europäischen Union, das für bestimmte Waren gilt, die zur Veredelung aus Nicht-EU-Ländern eingeführt und anschließend in veränderter Form wieder ausgeführt werden. Dieses Verfahren gewährleistet, dass die betreffenden Waren zollneutral behandelt werden. Dadurch sind diese Waren von den Zollformalitäten befreit, da sie sich nur vorübergehend in der EU befinden. Damit entfällt auch die Einfuhrumsatzsteuer, was die internationale Arbeitsteilung und die beteiligten Unternehmen unterstützt.

Verschiedene Formen der aktiven Veredelung

Das Verfahren der aktiven Veredelung hat im EU-Zollrecht verschiedene Formen:

  • Aktive Veredelung - Bearbeitung: Bei dieser Form behalten die Waren ihre individuellen Eigenschaften, aber mindestens eine ihrer ursprünglichen Eigenschaften wird verändert. Ein Beispiel sind Textilien, die eine andere Farbe erhalten, aber in Größe, Material und Schnitt gleich bleiben.
  • Aktive Veredelung - Veredelung: Bei diesem Verfahren bleiben die Waren unversehrt, werden aber mit anderen Bestandteilen zu einem neuen, untrennbaren Produkt verbunden. Dadurch geht ihre Individualität verloren. Landwirtschaftliche Rohstoffe, die in der EU zu Lebensmitteln verarbeitet werden, sind ein gutes Beispiel.
  • Aktive Veredelung - Reparatur: Hierunter fällt die Reparatur von nach Europa eingeführten schadhaften Waren, z. B. der Austausch von Verschleißteilen.
  • Aktive Veredelung - Verwendung von Produktionsmitteln: Hierunter fällt die Verwendung verschiedener Produktionsmittel zur Veredelung bestimmter Waren für die Ausfuhr, wobei nur ihr wirtschaftlicher Wert ohne wesentliche Veränderung erhalten wird.

Zollverfahren der aktiven Veredelung

  • Aktive Veredelung - Nichtkollektives Verfahren: Dieses Verfahren stellt sicher, dass die zur inländischen Verarbeitung eingeführten Waren von den Einfuhrabgaben befreit bleiben.
  • Aktive Veredelung - Erstattungsverfahren: Bei diesem Verfahren werden auf die betreffenden Waren Einfuhrabgaben erhoben. Bei Nachweis der Ausfuhr werden diese Abgaben erstattet.