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Europäischer Vertrieb im Neele-Vat

Feiertage und Fahrverbote Österreich

Bei der Planung von Straßentransporten in Österreich ist die Kenntnis der geltenden Fahrverbote für Sondertransporte von entscheidender Bedeutung. Hier finden Sie einen kurzen Überblick über diese Fahrverbote.

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Bei der Planung von Straßentransporten in Österreich müssen Sie ein komplexes Regelwerk von Fahrverboten für außergewöhnliche Transporte berücksichtigen. Diese Vorschriften gelten für Güter, die die maximal zulässigen Abmessungen und Gewichte überschreiten, und dies gilt für Transportdienstleistungen wie LTL Österreich und FTL Österreich. Um Ihnen zu helfen, diese entscheidenden Aspekte der österreichischen Transportlandschaft zu verstehen, geben wir Ihnen im Folgenden sowohl einen kurzen Überblick als auch eine ausführliche Diskussion über Fahrverbote an Feiertagen, Straßen, Wochenenden und bei bestimmten Wetterbedingungen.

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Kontakt

Koos Oosterwijk
Manager Deutschland

+31 85 109 7213
koos.oosterwijk@neelevat.com

Fahrverbote an gesetzlichen Feiertagen und unter besonderen Umständen

Allgemeines Wochenendfahrverbot

Das Fahrverbot gilt von Samstag 15 Uhr bis Sonntag 22 Uhr und an Feiertagen von 0 Uhr bis 22 Uhr auf dem gesamten Straßennetz:

  • Lastkraftwagen und Sattelzugmaschinen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 7,5 Tonnen
  • Lastkraftwagen mit Anhängern, wenn der Lastkraftwagen oder der Anhänger eine zulässige Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen hat

Dieses Fahrverbot gilt nicht für:

  • Transport von leicht verderblichen Lebensmitteln (mit einer maximalen Haltbarkeit von 1 Woche ab dem Datum der Beförderung)
  • leere Fahrzeuge auf einer Hin- oder Rückfahrt im Zusammenhang mit dem Transport verderblicher Waren (nachzuweisen durch die Frachtpapiere)
  • Traktoren ohne Anhänger
  • Transport von Schlachtvieh
  • Transport von Milch
  • Vor und nach dem kombinierten Lkw-Transporte im Umkreis von 65 km von den folgenden Bahnhöfen: Brennersee, Enns Hafen, Graz-Ostbahnhof, Graz Süd CCT, Salzburg-Hauptbahnhof, Wels-Verschiebebahnhof, Villach-Fürnitz, Wien-Südbahnhof, Wien-Nordwestbahnhof und Wörgl

Beachten Sie, dass der Transport von frischen Blumen und Pflanzen nicht unter diese Ausnahmen fällt.

Allgemeines Nachtfahrverbot

Für Lkw über 7,5 Tonnen gilt zwischen 22 Uhr und 5 Uhr ein Fahrverbot auf dem gesamten Straßennetz. Dieses Fahrverbot gilt nicht für:

Lärmarme Fahrzeuge (Lärm-arm): Lkw, die nicht mehr Lärm verursachen als:

  • 78 dBA bei einer Motorleistung von bis zu 150 kW
  • 80 dBA bei einer Motorleistung über 150 kW

Lkw, die diese Anforderungen erfüllen, müssen an der Vorderseite einen runden grünen Aufkleber oder ein Schild mit dem weißen Buchstaben "L" tragen. Außerdem müssen sie eine gültige und originale L-Bescheinigung des Herstellers im Fahrzeug mitführen.

Kombinierter Lkw-Transporte Schiene/Straße mit einem CIM/UIRR-Dokument, aus dem hervorgeht, dass der Container oder Wechselbehälter auf der Schiene befördert wird oder wurde. Dazu gehören auch die Strecken von und nach Deutschland:

  • Wien Südbahnhof
  • Ostbahnhof Graz
  • Bahnhof Villach-Fürnitz
  • Verschiebebahnhof Wesl
  • Bahnhof Brennersee
  • Haubtbahnhof Salzburg

Nachtfahrverbot auf der A12 (Inntal-Autobahn)

Auf der A12 (Inntal-Autobahn) besteht zwischen Kufstein/Langkampfen (km 6,350) und Zirl (km 90,0) in beiden Richtungen ein Nachtfahrverbot für Lkw und Lkw-Kombinationen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen:

  • vom 1. Mai bis 31. Oktober: an Werktagen zwischen 22.00 und 5.00 Uhr.
  • vom 1. November bis 30. April: werktags zwischen 20.00 und 22.00 Uhr.
  • an Sonn- und Feiertagen: zwischen 23:00 und 05:00 Uhr

Dieses Fahrverbot gilt unter anderem nicht für:

  • Transport von verderblichen Waren mit einer maximalen Haltbarkeit von mehreren Tagen (mindestens 51% der Ladung)
  • Beförderung von Zeitschriften
  • Transport von Waren für die medizinische Notversorgung
  • Transport von lebenden Tieren
  • Transport durch Lastwagen mit EURO-6. Dies muss durch ein vom Händler ausgestelltes beglaubigtes Dokument mit den Emissionswerten nachgewiesen werden.
  • Zusätzlich muss ab dem 1. Januar 2021 für die EURO-VI-Kategorie der Be- oder Entladeort in der "Kernzone" oder der erweiterten Kernzone liegen:
  • Kernzone:
  • Bezirk Imst, Innsbruck (Gemeinde), Innsbruck Stadt, Kufstein und Schwaz
  • Erweitertes Gebiet:
  • - Österreich: Bezirke Kitzbühel, Landeck, Lienz, Reutte und Zell am See
  • - Deutschland: Landkreise Bad Tölz-Wolfratshausen, Garmisch-Partenkirchen, Miesbach, Rosenheim (einschließlich Stadt) und Traunstein
  • -Italien: die Gemeinden Eisacktal und Pustertal
  • Auch nur für den Abschnitt der A12 Inntalautobahn zwischen Ampass (KM 72,00) und Zirl (KM 90,00) in südlicher Richtung, z.B. für den Lkw-Transporte auf der A12/A13 von Voralberg nach Italien
  • Vollständig elektrische und wasserstoffbetriebene Fahrzeuge

Dauerhaftes Euro-Norm-Fahrverbot A12 (Inntal-Autobahn)

Auf der A12 (Inntal-Autobahn) zwischen Kufstein/Langkampfen (km 6,350) und Zirl (km 90,0) gilt ebenfalls ein permanentes Fahrverbot für umweltschädliche Fahrzeuge. Dieses Verbot gilt ganzjährig 24 Stunden am Tag in beide Richtungen.

Dauerhaftes Fahrverbot für Lkw und Sattelzugmaschinen mit einem MTM von mehr als 7,5 Tonnen und Lkw-Anhänger-Kombinationen, bei denen die Summe der beiden MTM 7,5 Tonnen übersteigt. Dieses Fahrverbot gilt für Fahrzeuge mit:

  • Anwesend: Euro 0, 1, 2 und 3
  • Ab 31. Oktober 2019 Euro 0, 1, 2, 3 und 4 (zulässig bei EURO-5- und EURO-6-Fahrzeugen)
  • Ab 1. Januar 2021 Euro 1, 2, 3, 4 und 5 (zulässig bei EURO-6-Fahrzeugen)

Für die amtliche Veröffentlichung, siehe: Landesgesetzblatt für Tirol (unter 80.) vom 5. Juli 2019

Das Sommerfahrverbot 2023 (die neuen Daten für 2024 werden im Mai verfügbar sein)

A12/A13 Inntal/Brenner Ziel Italien: Fahrverbot an allen Samstagen vom 1. Juli 2023 bis 26. August 2023 von 07:00 bis 15:00 Uhr für den Transit Österreich mit Ziel Italien oder einem über Italien erreichten Ziel. Dieses Fahrverbot gilt für alle Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen über 7,5t MTM Im Anschluss daran gilt das reguläre Wochenendfahrverbot.

A12/A13 Inntal/Brenner Ziel Deutschland: Fahrverbot an allen Samstagen vom 1. Juli 2023 bis 26. August 2023 von 07:00 bis 15:00 Uhr für den Transit durch Österreich mit Ziel Deutschland oder einem über Deutschland erreichten Ziel. Dieses Fahrverbot gilt für alle Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen über 7,5 Tonnen MTM

Danach folgt das reguläre Wochenendfahrverbot.

Dieses Fahrverbot gilt nicht für:

  • Transport von Schlachtvieh
  • Transport von leicht verderblichen Lebensmitteln
  • Beförderung von Zeitschriften
  • medizinische Versorgung
  • Straßen- oder Schienentransport
  • Lieferung von Getränken an Tankstellen, Restaurants und in Touristengebieten
  • Abschleppdienste
  • Hilfstransport
  • Straßen- und Schienenverkehr
  • Kombinierter Lkw-Transporte Schiene/Straße von der Beladeadresse zum nächstgelegenen geeigneten Bahnhof oder vom nächstgelegenen Bahnhof zur Entladeadresse (Sie benötigen einen CIM/UIRR-Frachtbrief)
  • Leerfahrten u. a. zum Heimatort des Fahrers, zur Geschäftsadresse des Unternehmens oder zu einem Lkw-Parkplatz
  • Andere Urlaubsverbote

Darüber hinaus wird für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen über 7,5 Tonnen MTM an allen Samstagen vom 1. Juli 2023 bis zum 26. August 2023 von 8 bis 15 Uhr ein Fahrverbot in beide Richtungen verhängt:

  • Loferer Straße B178 von Lofer nach Wörgl
  • Ennstal Straße B320 ab Straßenkilometer 4,500
  • Seefelder Straße B177 im gesamten Gebiet
  • Fernpassstraße B179 von Nassereith nach Biberwier
  • Achensee Straße B181 im gesamten Gebiet

Für die oben genannten Fahrzeuge gilt außerdem an allen Samstagen vom 1. Juli 2023 bis 26. August 2023 von 08:00 bis 15:00 Uhr ein Fahrverbot auf der Ostautobahn A4 vom Knoten Schwechat bis zur Landesgrenze Nickelsdorf in beiden Richtungen, ausgenommen der Ziel- und Quellverkehr von und nach den Bezirken Neusiedl am See, Eisenstadt, Eisenstadt-Umgebung, Rust, Mattersburg, Bruck an der Leitha, Gänserndorf und Korneuburg

Ausnahmen

  • Transport von Schlachtvieh
  • Transport von leicht verderblichen Lebensmitteln
  • Beförderung von Zeitschriften
  • medizinische Versorgung
  • Straßen- oder Schienentransport
  • Lieferung von Getränken an Tankstellen, Restaurants und in Touristengebieten
  • Abschleppdienste
  • Hilfstransport
  • Straßen- und Schienenverkehr
  • Kombinierter Lkw-Transporte Schiene/Straße von der Beladeadresse zum nächstgelegenen geeigneten Bahnhof oder vom nächstgelegenen Bahnhof zur Entladeadresse (Sie benötigen einen CIM/UIRR-Frachtbrief)
  • Leerfahrten u. a. zum Wohnsitz des Fahrers, zur Geschäftsadresse des Unternehmens oder zu einem Lkw-Parkplatz.
  • Fahrzeuge mit Nachweis der zulässigen EURO-Klasse
  • Fahrzeuge mit Sonderaufbauten (mit einem Aufbauwert von mehr als 100.000 €): z. B. Silo- und Tankfahrzeuge, Betonmischer, Ausstellungsfahrzeuge.

Fahrverbot Kärnten

Auf der A11, Karawanken-Autobahn (zwischen km 15.400 und km 21.250), gilt vom 28. Juni bis 13. September an allen Samstagen von 08:00 - 14:00 Uhr ein Fahrverbot für Fahrzeuge mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen.

Transport nach Österreich

Link zu: Transportlaufzeiten Österreich

Transitzeiten Österreich

Für den Senden nach und von Österreich gelten bestimmte Laufzeiten. Diese variieren zwischen 2 und 3 Tagen, abhängig von der Art der Sendung und dem Bestimmungsort. Klicken Sie hier, um die Transitzeiten für Österreich einzusehen und herauszufinden, welche Zeiträume für die Planung Ihrer Sendung relevant sind.

Link zu: Spezialisierter Transport Österreich
LTL-Deutschland

Spezialisierter Transport

Besondere Anforderungen? Neele-Vat hat umfangreiche Erfahrung mit außergewöhnlichen Transporten von und nach Österreich. Wir sind auch in der Lage, Ihre Sendung mit Kurierdiensten oder per Express zu transportieren. Klicken Sie hier für weitere Informationen über andere Transportarten.

Feiertage in Österreich

  • 1. Januar - Neujahr
  • 6. Januar - Dreikönigstag
  • 29. März - Karfreitag
  • 31. März und 1. April - Ostern
  • 1. Mai - Tag der Arbeit
  • 9. Mai - Christi Himmelfahrt
  • 19. und 20. Mai - Pfingsten
  • 30. Mai - Fronleichnam
  • 15. August - Himmelfahrt der Jungfrau Maria
  • 26. Oktober - Nationalfeiertag
  • 1. November - Allerheiligen
  • 8. Dezember - Unbefleckte Empfängnis Mariens
  • 25. und 26. Dezember - Weihnachten

Unsere Spezialisierungen

Link zu: ADR Transport

ADR

Wenn Ihr Unternehmen Gefahrgut transportiert, ist es wichtig, dass alle Vorgänge sicher durchgeführt werden. Hierauf sind wir spezialisiert.

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Link zu: Transport GMP+

GMP+

Wenn Sie ein Unternehmen sind, das Futtermittel transportiert, gelten dafür strenge Vorschriften, sowohl für Futtermittel als auch für alle damit verbundenen Produkte.

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Link zu: FMCG Transport

FMCG

Konsumgüter haben meist einen hohen Durchsatz und müssen daher vor allem schnell und effizient transportiert werden. Wir sind Ihr Spezialist.

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Link zu: Lebensmittel (FSSC 22000)

FSSC 22000

Unternehmen, die mit Lebensmitteln arbeiten, sind gesetzlich dazu verpflichtet, die Sicherheit ihrer Produkte sicherzustellen und umfassende Maßnahmen zur Lebensmittelsicherheit umzusetzen.

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Und Spezialisten im LKW-Transporte nach: FrankreichDeutschlandEnglandSchweizIrlandNorwegenItalienBelgienPolen

Landfracht in Europa

Über das Netzwerk von Neele-Vat können Sie Ihre Stückgutsendungen, Teilladungen und Komplettladungen schnell und zuverlässig an jedes Ziel in Europa schicken. Wir sind Ihr Partner für europäische Transporte, aber auch für intermodale Transporte und Express-Sendungen. Fordern Sie jetzt Ihr Angebot an und überzeugen Sie sich selbst von unserem Service.

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