Der Gefahrguttransport erfolgt in klaren Schritten, die ganz auf Sicherheit und Einhaltung der Vorschriften ausgerichtet sind:
- Klassifizierung und Identifizierung
Güter werden gemäß IATA in eine der neun Gefahrgutkategorien eingeteilt, darunter Sprengstoffe, Gase, brennbare Flüssigkeiten, giftige Stoffe und Lithiumbatterien.
- Verpackung
Die Ladung wird gemäß den strengen Verpackungsvorschriften (Packing Instructions – PI) aus den „ IATA “ (DGR) verpackt. Es sind ausschließlich zugelassene UN-Verpackungen zulässig.
- Etikettierung und Kennzeichnung
Jedes Paket wird mit eindeutigen Etiketten und Markierungen versehen, die die Art der Gefahr angeben. Dies ist für eine schnelle und korrekte Abfertigung auf Flughäfen unerlässlich.
- Dokumentation
Eine Versendererklärung für gefährliche Güter ist obligatorisch. Dieses Dokument enthält alle Angaben zu den gefährlichen Gütern und wird von der Fluggesellschaft und dem Zoll geprüft.
- Sicherheitskontrollen und Annahme
Vor dem Abflug werden die Sendungen von speziell geschultem Personal der Fluggesellschaft und des Flughafens kontrolliert. Erst nach Genehmigung darf die Fracht an Bord gehen.
- Flug und Überwachung
Während des Transports werden die Güter in speziellen Abteilen untergebracht, die oft von anderen Gütern getrennt sind. Die digitale Überwachung gibt Aufschluss über Status und Bedingungen.
- Zollabfertigung und Weiterbeförderung
Bei der Ankunft erfolgt die Zollabfertigung. Neele-Vat sorgt dann für einen sicheren Weitertransport auf der Straße oder Schiene, ganz im Einklang mit den ADR-Vorschriften.