Die Zollabfertigung bei Seefracht beginnt mit der Feststellung des Warenstatus, der Prüfung der Dokumente und der Bestimmung des richtigen Zollverfahrens. Die Spezialisten von Neele-Vat unterstützen diese Zollabfertigung bei der Einfuhr, Ausfuhr und dem Transit von Waren.
Für die Zollanmeldung reichen Sie relevante Dokumente ein, wie beispielsweise eine Handelsrechnung, eine Packliste sowie einen Frachtbrief (Bill of Lading) oder einen Seefrachtbrief (Sea Waybill). Je nach Art der Waren können zusätzliche Genehmigungen, Ursprungsnachweise oder Gesundheits- und Pflanzenschutzzeugnisse erforderlich sein.
Bei der Ausfuhr wird geprüft, welche Zollanmeldung und welche etwaigen Genehmigungen erforderlich sind. Bei der Einfuhr können Waren in den freien Verkehr übergeführt oder unter eine andere Zollregelung gestellt werden. Dabei werden Einfuhrzölle, Mehrwertsteuer und etwaige sonstige Abgaben gemäß den geltenden Vorschriften behandelt.
Nach der Einreichung kann der Zoll zusätzliche Informationen anfordern oder eine Kontrolle durchführen. Eine vollständige und korrekte Zollanmeldung trägt dazu bei, vermeidbare Fehler zu begrenzen, verhindert jedoch nicht automatisch Kontrollen oder Verzögerungen.
Neele-Vat unterstützt darüber hinaus bei Zolltransporten, der Lagerung unter zollamtlicher Überwachung und steuerlichen Fragen. Je nach Situation kann die Steuerliche Vertretung Teil der Dienstleistung sein.
Nach Abschluss des Vorgangs werden die relevanten Zolldokumente administrativ bearbeitet. Die weitere Abwicklung richtet sich nach dem Terminal und dem Nachlauf. Die Zollfreigabe bedeutet dabei nicht automatisch, dass ein Container sofort abgeholt werden kann: Auch die Bedingungen des Terminals und der Reederei müssen erfüllt sein.