Wie funktioniert die Fiskalvertretung?
Die Vorschriften in der Europäischen Union besagen, dass Sie zum Zeitpunkt der Einfuhrerklärung die Einfuhrzölle und die Umsatzsteuer (21 %) über den auf der Zollerklärung angegebenen Warenwert zahlen müssen. Sie können diese zwar zurückfordern, aber dazu ist eine Registrierung in den Niederlanden erforderlich, und die Rückforderung wird erst nach einigen Monaten ausgezahlt. Fiskalvertretung ist die Lösung für dieses Problem.
In den Niederlanden gibt es die Möglichkeit, eine Lizenz namens Artikel 23 zu nutzen, um die Zahlung der Umsatzsteuer zum Zeitpunkt der Umsatzsteuererklärung erfolgen zu lassen. Die Einfuhrumsatzsteuer muss dann nicht zum Zeitpunkt der Einfuhrerklärung gezahlt werden, sondern zu dem Zeitpunkt, zu dem Neele-Vat die Umsatzsteuererklärung ausfüllt. Die Steuer kann außerdem gleichzeitig abgezogen werden, so dass sich der Betrag auf 0,00 € beläuft.
Diese Möglichkeit steht in der Regel nur im Einfuhrland ansässigen Unternehmen offen, aber die niederländischen Finanzbehörden stellen niederländischen Unternehmen, die als sogenannte „Fiskalvertreter“ auftreten, eine entsprechende Lizenz aus.
Verschiebung der Umsatzsteuer
Mit dieser Lizenz kann Neele-Vat als Fiskalvertreter für andere nicht ansässige Unternehmen auftreten und somit auch die Fälligkeit der Einfuhrzölle für Ihr Unternehmen bis zur Umsatzsteuererklärung verschieben. Wenn wir Ihr Unternehmen vertreten, haben Sie, solange ein unterzeichneter Vertrag mit uns vorliegt, zum Zeitpunkt der Einfuhr die gleichen Rechte wie Neele-Vat.
Beispiel mit Artikel-23-Lizenz:
Ihre Waren mit einem Wert von 10.000 € werden am 8. Juli verzollt. Die Umsatzsteuererklärung muss von uns am 12. Oktober abgegeben werden. Auf der Umsatzsteuererklärung können wir diese Umsatzsteuer gleichzeitig zurückfordern, so dass sich der für die Wareneinfuhr zu zahlende Betrag auf 0,00 € beläuft. Es erfolgt somit keine direkte Zahlung der Umsatzsteuer.
Beispiel ohne Artikel-23-Lizenz:
Ihre Waren mit einem Wert von 10.000 € werden am 8. Juli verzollt. Sie müssen zu diesem Moment 2.100 € Steuern zahlen. Sie müssen sich registrieren lassen, um eine USt-IdNr. zu erhalten. Die vierteljährliche Umsatzsteuererklärung muss am 12. Oktober abgegeben werden. Auf der Umsatzsteuererklärung können Sie diese Umsatzsteuer zurückfordern. Die Rückerstattung erfolgt innerhalb von ca. 6 Wochen, etwa Ende November. Sie haben also 5 Monate lang keinen Zugriff auf Ihr Geld.
Die Nutzung von Artikel 23 kann Ihnen einen großen Cashflow-Vorteil verschaffen und ermöglicht Ihnen eine schnelle Lieferung
Kontaktieren Sie uns
Unsere Fiskalvertretung experten beraten Sie gern. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf unter:
Fiscalrepresentation@neelevat.com
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