Ab Werk / frei Frachtführer
Bei Lieferungen ab Werk (EXW) bzw. frei Frachtführer (FCA) können wir nur die allgemeine Fiskalvertretung (GFR) anbieten. Die beschränkte Fiskalvertretung (LFR) ist für diese Incoterms-Klassen leider nicht möglich.
Bitte beachten Sie, dass diese Sendungen bei einer allgemeinen Fiskalvertretung als Lieferung in die Niederlande gelten und die niederländische Umsatzsteuer zu entrichten ist. Die einzige Möglichkeit, dies zu vermeiden, besteht darin, von Ihrem Kunden eine so genannte „Abholerklärung“ unterschreiben zu lassen und die Lieferung mit zwei separaten Dokumenten zu belegen, die sich in den Händen des Käufers Ihrer Waren befinden. Die Abholerklärung muss vom Kunden erstellt und unterschrieben werden, bevor die Sendung in den Niederlanden abgeholt werden kann, und alle anderen Dokumente müssen sich in den entsprechenden Unterlagen des Importeurs befinden. Wenn dies nicht ordnungsgemäß getan wird, haben die niederländischen Finanzbehörden das Recht, nach Abholung der Sendung 21 % Umsatzsteuer zu berechnen. Und zwar bis zu 5 Jahre nach der Verbringung. Aufgrund dieses Risikos raten wir grundsätzlich vom Verkauf ab Werk oder frei Frachtführer ab.
Lagerung in den Niederlanden
Solange Sie Ihre Waren in den Niederlanden in einem von Neele-Vat geregelten Depot lagern, können Sie die direkte Zahlung der Umsatzsteuer vermeiden. Sobald Sie uns anweisen, die Waren in ein anderes Depot in den Niederlanden umzulagern, müssen Sie bei einer beschränkten Fiskalvertretung durch Neele-Vat die niederländische Umsatzsteuer in Höhe von 21 % zahlen.
Verkaufsrechnungen
Im Zusammenhang mit der Zollabfertigung bei beschränkter und allgemeiner Fiskalvertretung gelten strenge Regeln bezüglich der korrekten Art und Weise der Rechnungsstellung. Das bedeutet, dass Ihre Rechnungen einige zusätzliche Informationen enthalten müssen, damit Ihr Kunde weiß, dass Ihre Waren in den Niederlanden verzollt und aus den Niederlanden geliefert werden. Das bedeutet auch, dass jeder ausgehenden Bestellung/Sendung eine Rechnung folgen muss, damit wir zweifelsfrei nachweisen können, dass Ihre Verkaufsrechnung zu den von uns versandten Waren gehört.
Das Kombinieren zweier ausgehender Sendungen auf einer Rechnung ist nicht erlaubt.
Ihre Verkaufsrechnungen müssen die von uns übermittelten Rechnungsanforderungen erfüllen. Wir leisten Ihnen dabei Hilfestellung und stellen Ihnen ein Format zur Verfügung, das Sie für alle Ihre Rechnungen für mit Fiskalvertretung erfolgte Verkäufe verwenden können.
Überführung eigener Waren
Als EU-Importeur dürfen Sie die Waren nach der Zollabfertigung zu Ihrem eigenen Unternehmen verbringen. Dies wird als Überführung eigener Waren bezeichnet. Wir führen in diesem Fall eine innergemeinschaftliche Lieferung an Ihre USt-IdNr. durch und kombinieren dabei den Wert der Zollabfertigung mit den Einfuhrzöllen.
Das bedeutet, dass Sie in jedem Land, in dem Sie Ihre Waren lagern möchten, eine USt-IdNr. haben müssen.
Haben Sie eine Frage oder einen Kommentar zu Neele-Vat Logistics? Bitte tragen Sie Ihre Anmerkungen in das unten stehende Formular ein. Wir werden uns bei Bedarf bei Ihnen melden.