E-Commerce-Transaktion
Nach dem Steuerrecht wird diese Transaktion als „Fernverkauf“ bezeichnet. Wenn ein Unternehmen importierte Waren in den Niederlanden verzollt und diese Waren an eine Privatperson verkauft, erheben die niederländischen Finanzbehörden die niederländische Umsatzsteuer (21 %). Diese Umsatzsteuer muss an die niederländischen Finanzbehörden erstattet werden. Das bedeutet, dass wir Ihr Unternehmen bei den niederländischen Finanzbehörden registrieren müssen und dass Sie eine eigene niederländische USt-IdNr. erhalten. Als Ihr Vertreter in den Niederlanden nimmt Neele-Vat die Zollabfertigung unter Ihrer USt-IdNr. gemäß Artikel 23 vor (keine Umsatzsteuerzahlung zum Zeitpunkt der Einfuhr) und sorgt dafür, dass alle steuerlichen und gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden. Neele-Vat, durch Fiscalvertretung, füllt Ihre monatliche Umsatzsteuererklärung, die innergemeinschaftliche Erklärung und Intrastat aus.
Wenn Ihre Verkäufe innerhalb der Schwellenwerte für Fernverkäufe in anderen EU-Ländern liegen, können wir die Verkaufstransaktion mit der niederländischen Umsatzsteuer auf der Rechnung (21 %) durchführen. Die Schwellenbeträge sind in jedem EU-Land unterschiedlich. Die Schwellenbeträge für Fernverkäufe finden Sie hier:
Sobald der Schwellenwert überschritten wird, müssen wir Ihr Unternehmen in einem anderen EU-Land registrieren lassen, da die Umsatzsteuer des anderen EU-Landes berechnet werden muss. Bei dem Verkauf, durch den Sie den Schwellenwert erreichen, sind Sie verpflichtet, sich im Bestimmungsland registrieren zu lassen und dort die Umsatzsteuer zurückzuerstatten. Das bedeutet zum Beispiel, dass Sie, wenn Sie etwas nach Deutschland verkaufen, bereits 99.900 € verkauft haben und der nächste Verkauf einen Wert von 2.000 € hat, die deutsche Umsatzsteuer berechnen müssen.
Neele-Vat kann das für Ihr Unternehmen in jedem EU-Land regeln, in dem es erforderlich/obligatorisch ist.
Um eine vollständige Umsatzsteuererklärung abgeben zu können, benötigt Neele-Vat alle Verkaufsrechnungen der Verkäufe mit der niederländischen USt-IdNr. (B2B und B2C).
Die Zollabfertigung erfolgt anhand des Wertes der Verkaufsrechnung (Einkaufsrechnung) des Unternehmens außerhalb der EU an Ihr Unternehmen, das die Waren importiert. Es hängt von den Incoterms ab, welcher Wert zu diesem Wert auf der Verkaufsrechnung addiert werden muss.
Die Werte auf der Umsatzsteuererklärung werden mit den Beträgen der Sendungen an Ihre Kunden/Verbraucher (B2B/B2C) berechnet. Wir verwenden den Wert der Verkaufsrechnungen Ihres Unternehmens an den Kunden/Verbraucher. Dies bedeutet, dass die Mehrwertsteuer für B2C über den Verkaufsbetrag und nicht über den Einfuhrwert gezahlt wird.
Haben Sie eine Frage oder einen Kommentar zu Neele-Vat Logistics? Bitte tragen Sie Ihre Anmerkungen in das unten stehende Formular ein. Wir werden uns bei Bedarf bei Ihnen melden.