Wir möchten Ihnen einige Informationen über den EU-Mechanismus zur Anpassung der Kohlendioxidemissionen (Carbon Border Adjustment Mechanism - CBAM) geben und darüber, was er für Sie bedeuten könnte.
01-08-2023
Die CBAM ist ein neuer Mechanismus, der von der Europäischen Union eingeführt wird, um die Kohlendioxid (CO2)-Emissionen zu reduzieren und gleiche Bedingungen für Unternehmen zu schaffen, die Waren in die EU importieren. Der Mechanismus soll sicherstellen, dass Importeure von außerhalb der EU eine ähnliche Verpflichtung zur Meldung von CO2-Emissionen haben wie einheimische Hersteller und Unternehmen außerhalb der EU daran hindern, ihre Produktion in Länder mit weniger strengen Klimavorschriften zu verlagern. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass Neele-Vat sich nur auf Importeure mit Sitz außerhalb der EU konzentriert und keine CBAM-Berichterstattung für EU-Importeure vorsieht.
Für Sie als Nicht-EU-Importeur bedeutet dies, dass Sie, wenn Sie Waren in die EU exportieren, die unter die CBAM fallen, neuen Verpflichtungen hinsichtlich der Berichterstattung über die mit der Produktion dieser Waren verbundenen CO2-Emissionen unterliegen. Im Rahmen der CBAM müssen Importeure angeben, wie viel CO2 bei der Herstellung der importierten Waren außerhalb der EU emittiert wurde.
Die CBAM-Verordnung enthält bestimmte HS-Codes, die unter diese Verordnung fallen. Diese Codes sollten genau überwacht werden, um die Anforderungen zu erfüllen. Klicken Sie hier für die Liste der betroffenen HS-Codes.
Dabei handelt es sich um die folgenden Waren:
Ausnahmen Es gibt keinen Schwellenwert für die Meldepflicht, aber der Mechanismus zur Anpassung der Kohlenstoffgrenzwerte (Verordnung (EU) 2023/956) führt einige Ausnahmen auf. In den folgenden Fällen ist die Verordnung nicht anwendbar:
1. Artikel 2 Absatz 3 Buchstabe a: Die Verordnung gilt nicht für Waren, deren Wert pro Sendung (und nicht pro HS-Code) 150 € nicht übersteigt;
2. Artikel 2 Absatz 3 Buchstabe b: Die Verordnung gilt nicht für Waren, die zum persönlichen Gepäck der Reisenden gehören;
3. Anhang III: Die Verordnung gilt nicht für Waren mit Ursprung in den unter Nummer 1 des Anhangs aufgeführten Drittländern und Gebieten; dies sind Norwegen, Island, die Schweiz und Liechtenstein;
4. Auf Waren, die im Zusammenhang mit militärischen Aktivitäten gemäß Artikel 1 Nummer 49 der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446 befördert oder verwendet werden.
Indirekte Vertretung Ein wichtiger Aspekt der CBAM ist die Rolle des indirekten Vertreters. Wir von Neele-Vat können als Ihr indirekter Vertreter auftreten. Das bedeutet, dass wir bei der Einreichung von CBAM-Meldungen in Ihrem Namen handeln.
Wenn Sie keinen indirekten Vertreter finden, der bereit ist, als CBAM-Anmelder zu fungieren, können Sie keine Waren mehr in die EU ausführen. Ohne einen solchen Vertreter können Sie keine CBAM-Waren mehr in die EU einführen.
Due-Diligence-Prüfung Bei Nicht-EU-Importeuren prüfen wir im Voraus, ob der Kunde für die CBAM-Meldung akzeptiert werden kann. Daher ist es wichtig, dass wir Ihre Situation im Voraus durch eine vollständige Due-Diligence-Prüfung beurteilen. Danach beurteilen wir, ob wir als indirekter Vertreter auftreten werden.
Es wird eine monatliche CBAM-Erklärung erstellt, in der die betroffenen Importeure aufgefordert werden, Daten für die Berichterstattung zu liefern. Fehlende Angaben können zu Geldstrafen und zur Sperrung weiterer Rückgaben führen. Diese Daten werden in einem vierteljährlichen Bericht zusammengefasst, der fristgerecht eingereicht wird.
Der Importeur sendet alle erforderlichen Daten und Dokumente per E-Mail an unsere Betriebsabteilung, woraufhin sie von unserem Anmelder geprüft werden. Anhand festgelegter Kriterien wird beurteilt, ob alle erforderlichen Daten für eine CBAM-Meldung vorhanden sind. In Zweifelsfällen werden Rücksprachen mit dem Management gehalten. Zur Sicherstellung der Richtigkeit wird regelmäßig eine Stichprobenkontrolle durchgeführt. Wichtig ist, dass die Importeure selbst für die Bereitstellung der korrekten Informationen verantwortlich bleiben. In dieser Hinsicht fungiert Neele-Vat nur als Meldepunkt für den Zoll, indem ein Code in der Anmeldung verwendet wird.
Standardwerte Es ist wichtig zu beachten, dass Importeure derzeit noch Standardwerte für die Meldung von CO2-Emissionen im Rahmen der CBAM verwenden können, sowohl für direkte als auch für indirekte Emissionen. Diese Standardwerte werden derzeit als vorübergehende Maßnahme zur Vereinfachung des Prozesses akzeptiert. Es ist jedoch wichtig zu verstehen, dass sich diese Praxis in Zukunft ändern wird. Von der Europäischen Union wird erwartet, dass sie Standards für
schließlich zur Festlegung spezifischer, detaillierterer Anforderungen für die Berichterstattung über CO2-Emissionen, sowohl für direkte als auch für indirekte Emissionen, was von den Importeuren die Bereitstellung detaillierterer und genauerer Daten erfordert. Infolgedessen werden die Importeure ihre Berichterstattungspraktiken anpassen müssen, um die neuen CBAM-Anforderungen zu erfüllen. Es ist ratsam, diese Entwicklungen genau zu verfolgen und rechtzeitig Vorbereitungen für den Übergang zu den detaillierteren Berichterstattungsanforderungen zu treffen.
Um die Richtigkeit der Einfuhranmeldungen zu gewährleisten, werden sie in unsere 5%ige AEO-Prüfung einbezogen. Dabei werden unter anderem die Verträge, der Einsatz zugelassener Einführer, das Vorhandensein einer Entschädigungserklärung und die Vollständigkeit der Bestellung geprüft.
Wir bei Neele-Vat haben uns zu transparenten und gesetzeskonformen Verfahren verpflichtet, um eine reibungslose Einfuhr von CBAM-Waren zu gewährleisten. Wir sind bestrebt, qualitativ hochwertige Dienstleistungen zu erbringen und alle gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen.
Kurz gesagt, der EU-Grenzausgleichsmechanismus bringt neue Verpflichtungen für Nicht-EU-Importeure hinsichtlich der Berichterstattung über CO2-Emissionen mit sich. Es ist wichtig, sich über die Entwicklungen auf dem Laufenden zu halten und gegebenenfalls Maßnahmen zu ergreifen, um die CBAM-Anforderungen zu erfüllen.
Wir hoffen, dass diese Informationen für Sie nützlich sind und stehen Ihnen für weitere Fragen gerne zur Verfügung.
Nützliche Dokumente für Importeure LEITLINIEN FÜR DIE EINFUHR VON WAREN IN DIE EU (Englisch)
Für Installationen LEITLINIEN FÜR DIE DURCHFÜHRUNG VON CBAM FÜR BETREIBER VON INSTALLATIONEN AUSSERHALB DER EU