Transit
Wir sorgen dafür, dass Unternehmen korrekte Versandanmeldungen abgeben und die Zollverfahren optimal nutzen, um ihre Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern.
Beschaffung eines T1-Transitdokuments für die Beförderung von Waren über mehrere Grenzen hinweg
Es ist nicht immer leicht festzustellen, wann ein T1-Dokument für die Durchfuhr von Waren erforderlich ist. Einige häufige Situationen, in denen dieses Dokument erforderlich ist, sind:
Wenn Sie nicht sicher sind, ob die in die EU eingeführten Waren im Hoheitsgebiet verbleiben
Wenn Waren vor ihrem endgültigen Bestimmungsort durch einen anderen EU-Mitgliedstaat reisen
Bei der Einfuhr von Waren in die EU zur Lagerung unter zollamtlicher Überwachung
Wenn ausgehende Sendungen von Ihrem Zolllager verschickt werden
Wenn Waren unter zollamtlicher Überwachung zwischen dem Hafen und dem Lager oder dem Bestimmungsort befördert werden
Mit Neele-Vat sind Sie nicht allein, wenn es um diese Anforderungen geht. Unser Expertenteam ist bereit, Ihnen zu helfen. Wir erläutern Ihnen die Vorteile eines T1-Dokuments, sorgen bei Bedarf für eine Zolllagergenehmigung und reichen die erforderlichen Erklärungen in Ihrem Namen ein. So können Sie sich sicher durch die Komplexität der Zollangelegenheiten bewegen.
Beförderung von Waren durch Nicht-EU-Länder mit einem Versandpapier T2
Der freie Lkw-Transporte von EU-Waren gilt nur für Länder innerhalb der Europäischen Union. Sobald die Waren ein Nicht-EU-Land wie die Schweiz oder ein anderes EFTA-Land durchqueren, ist ein gültiges Versandpapier T2 erforderlich. Unser Team wird Ihnen helfen:
Bei Abgabe einer T2-Versandanmeldung
Gegebenenfalls eine begleitende Ausfuhranmeldung einreichen
Optionen für den Zoll
Wir bieten umfassende Unterstützung bei verschiedenen Zollformalitäten im Zusammenhang mit Ausfuhr-, Einfuhr-, Lager- und Transitsendungen. Wir unterstützen Sie auch bei Veterinärkontrollen und beraten Sie in spezifischen Zoll- und Steuerfragen. Fordern Sie jetzt Ihr Angebot an und überzeugen Sie sich selbst von unserem Service.