Lkw-Transporte Europa Fahrverbote
Wir von Neele-Vat sind auf den Transport von Waren in ganz Europa spezialisiert. Jeden Tag setzen wir uns dafür ein, Ihre Paletten und Ladungen effizient und pünktlich auszuliefern. Dennoch gibt es Zeiten und Orte, an denen Fahrverbote eine Herausforderung für uns darstellen. Lesen Sie weiter, um herauszufinden, wann und wo diese Einschränkungen Ihre Sendungen betreffen.
Belgien
Sonntagsfahrverbot
An Sonn- und Feiertagen gibt es kein generelles Fahrverbot.
Verbot des Fahrens von Sonderfahrzeugen an Feiertagen
Für den Transport von Gütern, die die zulässigen Höchstmaße und -gewichte (Breite 2,55, Länge 18,75/16,50 m, Gewicht 44 Tonnen für Fahrzeugkombinationen mit fünf oder mehr Achsen) überschreiten, gilt ein Fahrverbot (16.00 Uhr am Vortag bis 24.00 Uhr am Tag selbst) am:
- 1. Januar
- Ostermontag
- 1. Mai
- Himmelfahrtstag
- Pfingstmontag
- 21. Juli (Feiertage)
- 15. August (Himmelfahrt der Jungfrau Maria)
- 1. November (Allerheiligen)
- 11. November (Waffenstillstandstag 1918)
- 25. Dezember
Straßen
- Beim Transport von Gütern mit einer Breite von mehr als 4 m oder einer Länge von mehr als 30 m gilt auf allen Straßen ein (tägliches) Fahrverbot von 0.600 - 21:00 Uhr.
- Beim Transport von Gütern mit einer Breite von mehr als 3,5 m auf Autobahnen mit weniger als 3 Fahrstreifen in derselben Richtung gilt ein Fahrverbot von 0.600 - 21.00 Uhr.
Wochenende
Für den Transport von Gütern, die die zulässigen Höchstmaße und -gewichte überschreiten, gilt von Samstag 12.00 Uhr bis Sonntag 24.00 Uhr ein Fahrverbot (ausgenommen sind Laufkräne, bei denen das maximale Gesamtgewicht von 96 Tonnen nicht überschritten wird, oder mit einer Breite von bis zu 3,0 m).
Allgemein
Der Transport von Gütern mit einem Gewicht von 60 t und mehr, einer Breite von mehr als 3,5 m und einer Länge von mehr als 27 m ist (täglich) von 07:00 - 09:00 Uhr und 16:00 - 18:00 Uhr verboten.
Wetterbedingungen
Die Beförderung von Sonderfracht ist bei Schnee und Glätte auf den Straßen sowie bei Nebel, Schnee oder Regen mit einer Sichtweite von weniger als 200 m verboten.
Dänemark
In Dänemark gibt es keine Fahrverbote an Sonn- und Feiertagen. Im Zentrum von Kopenhagen gilt jedoch ein Fahrverbot für Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 18 Tonnen. Außerdem gilt in Kopenhagen zwischen 19.00 und 07.00 Uhr ein nächtliches Parkverbot für Lkw und Busse mit einem Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen und mehr.
Deutschland
Sonntagsfahrverbot
An Sonn- und Feiertagen gilt auf dem gesamten deutschen Straßennetz von 0.00 bis 22.00 Uhr ein Fahrverbot für Lastkraftwagen und Sattelzüge (B/E und C/E) mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 7,5 Tonnen und für Lastkraftwagen ab 2800 kg Gesamtgewicht mit Anhängern, unabhängig vom Gesamtgewicht.
Ausnahmen vom Sonntagsfahrverbot Transport von:
- Frischmilch und Milcherzeugnisse
- frisches Fleisch und Fleischerzeugnisse
- frischer Fisch, lebender Fisch und frische Fischprodukte
- leicht verderbliches Obst und Gemüse
und
- Leerfahrten vor oder nach der Beförderung der oben genannten Erzeugnisse (nicht für Transitfahrten)
- Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen, die im Rahmen des kombinierten Verkehrs Schiene/Straße eingesetzt werden, um die Entfernung zwischen der Be- oder Entladestelle und dem nächstgelegenen Bahnhof zurückzulegen, sofern diese Entfernung 200 km nicht überschreitet
- Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen im kombinierten Straßen-/Wassertransport von der Be- oder Entladeadresse bis zum nächstgelegenen See- oder Binnenhafen, wenn diese Entfernung nicht mehr als 150 km Luftlinie beträgt
- Zugmaschinen ohne Sattelanhänger, unabhängig von ihrem Bruttogewicht, die nur zum Ziehen von Sattelanhängern bestimmt sind
- Fahrzeuge, bei denen die beförderten Gegenstände zum Inventar des Fahrzeugs gehören, wie z. B. Ausstellungs- oder Filmfahrzeuge
Der Transport von Schnittblumen und Pflanzen fällt nicht unter diese Ausnahmen.
Verzichtserklärungen
Unter bestimmten Bedingungen und nur in sehr dringenden Fällen können Sie eine Ausnahme von diesem Fahrverbot erhalten. Zu den dringenden Fällen gehören:
- Transporte für Messen, Ausstellungen und Märkte
- Transport von Rennpferden und Schlachtvieh, die montags für Viehmärkte bestimmt sind
- Transporte zum Be- und Entladen sowie zur Reparatur von Seeschiffen
Stellen Sie dazu einen Antrag bei dem Straßenverkehrsamt, an dem der Transport beginnt.
Feiertagsverbot an Samstagen
Die Ferienreiseverordnung gilt an allen Samstagen in den Monaten Juli und August von 7 Uhr morgens bis 20 Uhr abends. Von 20 Uhr bis Mitternacht ist das Fahren dann wieder erlaubt, nach Mitternacht beginnt das Sonntagsfahrverbot.
Das Samstagsfahrverbot gilt für Lastkraftwagen und Lastzüge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 7,5 Tonnen sowie für Lastkraftwagen mit Anhängern, unabhängig von ihrem Gewicht.
Das Samstagsfahrverbot gilt auf folgenden (Teil-)Autobahnen und Bundesstraßen in beiden Richtungen:
A1 vom Autobahnkreuz Köln-West über das Autobahnkreuz Leverkusen-West über Wuppertal, Kamener Kreuz, Münster bis zur Anschlussstelle Lohne/Dinklage
A2 vom Autobahnkreuz Oberhausen zum Autobahnkreuz Bad Oeynhausen
A3 vom Autobahnkreuz Oberhausen zum Autobahnkreuz Köln-Ost, vom Mönchhof Dreieck über das Frankfurter Kreuz zum Autobahnkreuz Nürnberg
A5 vom Darmstädter Kreuz bis zur Anschlussstelle Karlsruhe-Süd und von der Anschlussstelle Offenburg bis zum Autobahndreieck Neuenburg
A6 von der Anschlussstelle Schwetzingen-Hockenheim bis zum Autobahnkreuz Nürnberg-Süd
A7 von der Anschlussstelle Schleswig/Jagel bis zur Anschlussstelle Hamburg-Schnelsen-Nord, von der Anschlussstelle Soltau-Süd bis zur Anschlussstelle Göttingen-Nord, vom Autobahndreck Schweinfurt/Werneck über das Autobahnkreuz Biebelried, das Autobahnkreuz Ulm-Elchingen und das Autobahndreck Allgäu zur Autobahnde Bundesgrenze Füssen
A8 vom Autobahndreieck Karlsruhe bis zur Anschlussstelle München-Obermenzing und von der Anschlussstelle München-Ramersdorf bis zur Anschlussstelle Bad-Reichenhall
A9/E51 Berliner Ring (Dreieck Leipzig/Autobahndreieck Potsdam) bis Dreieck München-Schwabing
A10 - der Berliner Ring, ausgenommen der Abschnitt von der Anschlussstelle Berlin-Spandau über das Autobahndreieck Havelland bis zum Autobahndreieck Oranienburg und der Abschnitt vom Autobahndreieck Spreeau bis zum Autobahndreieck Werder
A45 von der Anschlussstelle Dortmund-Süd über das Westhofener Kreuz und das Gambacher Kreuz zum Seligenstädter Dreieck
A61 vom Autobahnkreuz Meckenheim über das Autobahnkreuz Koblenz zum Autobahndreieck Hockenheim
A81 von der Anschlussstelle Stuttgart-Zuffenhausen bis zur Anschlussstelle Gärtringen
A92 vom Autobahndreck München-Feldmoching bis zur Anschlussstelle Oberschleißheim und vom Autobahnkreuz Neufahrn bis zur Anschlussstelle Erding
A93 vom Autobahndreieck Inntal bis zur Anschlussstelle Reischenhart
A99 ab Autobahndreck München Süd-West über Autobahnkreuz München-West, Autobahndreieck München-Allach, Autobahndreck München-Feldmoching, Autobahnkreuz München-Nord, Autobahnkreuz München-Ost, Autobahnkreuz München-Süd sowie Autobahndreck München/Eschenried
A215 vom Autobahndreieck Bordesholm bis zur Anschlussstelle Blumenthal
A831 von der Anschlussstelle Stuttgart-Vaihingen zum Autobahnkreuz Stuttgart
A980 vom Autobahnkreuz Allgäu bis zur Anschlussstelle Waltenhofen
A995 von der Anschlussstelle Sauerlach bis zum Autobahnkreuz München-Süd
B31 von der Anschlussstelle Stockach-Ost (A98) bis zur Anschlussstelle Sigmarszell (A96)
B96/E251 Neubrandenburger Ring nach Berlin
Ausnahmen vom Samstagsfahrverbot
- Transport von:
- Frischmilch und Milcherzeugnisse
- frisches Fleisch und Fleischerzeugnisse
- frischer Fisch, lebender Fisch und frische Fischprodukte
- leicht verderbliches Obst und Gemüse
- Leerfahrten vor oder nach der Beförderung der oben genannten Erzeugnisse (nicht für Transitfahrten)
- Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen, die im Rahmen des kombinierten Verkehrs Schiene/Straße die Strecke zwischen der Be- oder Entladeadresse und dem nächstgelegenen Bahnhof zurücklegen, wenn diese Strecke nicht mehr als 200 km beträgt
- Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen im kombinierten Lkw-Transporte Straße-Wasser von der Be- oder Entladeadresse bis zum nächstgelegenen See- oder Binnenhafen, wenn diese Entfernung nicht mehr als 150 km Luftlinie beträgt
- Für andere, sehr dringende Transporte gilt das Verfahren zur Ausnahme vom Sonntagsfahrverbot.
Estland
In Estland gelten keine allgemeinen Fahrverbote an Sonn- und Feiertagen. Gefährliche Güter sind jedoch in Tallinn während der morgendlichen und abendlichen Hauptverkehrszeiten von 07:00 bis 09:00 Uhr und von 17:00 bis 19:00 Uhr verboten.
Frankreich
Fahrverbote im Allgemeinen
In Frankreich gilt an Sonn- und Feiertagen von 22.00 Uhr des Vortages bis 22.00 Uhr dieses Sonn- oder Feiertages ein allgemeines Fahrverbot auf allen Straßen für Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 7,5 Tonnen. Das Fahrverbot gilt auch für einzelne Zugmaschinen ohne Sattelauflieger.
Fahrverbote in der Sommerzeit
Während der Sommermonate gilt in Frankreich an einigen Samstagen ein zusätzliches Fahrverbot für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit einer zulässigen Gesamtmasse (tmm) von mehr als 7,5 Tonnen: die so genannten "schwarzen" (extrem stauanfälligen) und "roten" (stark stauanfälligen) Samstage. 2024 wird an den Samstagen 6., 20. und 27. Juli sowie 3., 10., 17. und 24. August ein Fahrverbot von 07:00 bis 19:00 Uhr gelten. Dieses Fahrverbot gilt für Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 7,5 Tonnen.
Teilweise regionale Aufhebung der Samstagsfahrverbote 2024
In diesem Jahr (2024) wird das Samstagsfahrverbot versuchsweise am 6. Juli und 24. August in den folgenden Regionen nicht gelten:
Am 6. Juli 2024:
- In den Regionen Bourgogne-Franche-Comté und Grand Est, mit Ausnahme der Autobahnen A6 und A31 in Nord-Süd-Richtung (Richtung Lyon bzw. Richtung Beaune), die für diese Fahrzeuge verboten bleiben.
- In der Region Hauts-de-France, mit Ausnahme der Autobahnen A1 und A16 in Nord-Süd-Richtung (Richtung Paris), die für diese Fahrzeuge ab den Anschlüssen an die A29 (südliche Anschlussstelle der A16) gesperrt bleiben.
Am 24. August 2024:
- In den Regionen Bourgogne-Franche-Comté und Grand Est, mit Ausnahme der Autobahnen A6 und A31 in Süd-Nord-Richtung (in Richtung Paris bzw. in Richtung der luxemburgischen Grenze), die für diese Fahrzeuge verboten bleiben.
- In der Region Hauts-de-France, mit Ausnahme der Autobahnen A1 und A16 in Süd-Nord-Richtung (in Richtung Lille bzw. in Richtung belgische Grenze), die für diese Fahrzeuge bis zur Kreuzung mit der A29 (Südanschluss der A16) gesperrt sind.
Auf den Straßen, für die in diesen Regionen die Ausnahmeregelung gilt, gelten nur die allgemeinen Fahrbeschränkungen, d. h. die von Samstag 22 Uhr bis Sonntag 22 Uhr.
Olympische Spiele 2024
Ein Dekret (veröffentlicht am 7. April 2024) hebt die Fahrverbote in Frankreich für Fahrzeuge, die im Auftrag des Organisationskomitees für die Olympischen und Paralympischen Spiele Güter transportieren, teilweise auf.
1. Vom 1. Mai bis 31. Oktober 2024 für allgemeine und zusätzliche Beschränkungen, die für das gesamte Gebiet gelten.
2. Vom 8. April bis zum 16. September 2024 für die besonderen Beschränkungen, die für bestimmte Straßen in der Ile-de-France gelten(Artikel 3 des Dekrets vom 16. April 2021).
3. Leerfahren der in (1) und (2) genannten Fahrzeuge.
4. Auch die Präfekten der Verteidigungs- und Sicherheitszonen können vom 8. April bis zum 31. Oktober 2024 ausnahmsweise befristete Ausnahmen von den Verboten gewähren.
Um die Kontinuität der Lieferkette für bestimmte Produkte zu gewährleisten, werden die Fahrbeschränkungen auch in den folgenden Fällen aufgehoben:
1. Vom 19. Juli bis zum 16. September 2024 in der Ile-de-France und den angrenzenden Departements für die folgenden Fahrzeuge:
- Fahrzeuge, die ausschließlich Lebensmittel und Erzeugnisse für die menschliche und tierische Ernährung, die Hygiene und die Gesundheit von Mensch und Tier befördern.
- Fahrzeuge, die den Transport von sauberer und schmutziger Wäsche aus den Hotelanlagen übernehmen.
- Fahrzeuge für den Transport zur Abfallbehandlung.
2. Vom 19. Juli bis zum 16. September 2024 im gesamten Staatsgebiet für Fahrzeuge, die Stationen und Verteilungs- oder Ladepunkte mit flüssigen oder gasförmigen Kraft- und Brennstoffen oder Wasserstoff versorgen.
3. Leerfahren der in (1) und (2) genannten Fahrzeuge.
4. Die Präfekten der Verteidigungs- und Sicherheitszonen können vom 19. Juli bis zum 16. September 2024 in Ausnahmefällen vorübergehende Ausnahmen von den Verboten gewähren.
Fahrverbote in der Winterzeit
In der Region Rhône-Alpes gilt für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit einer zulässigen Gesamtmasse (tmm) von mehr als 7,5 Tonnen an Samstagen im Februar und am ersten Samstag im März ein Fahrverbot von 7 bis 18 Uhr und am darauf folgenden Sonntag von 22 bis 22 Uhr. Zwischen 18.00 und 22.00 Uhr ist das Fahren also erlaubt.
Dieses Fahrverbot gilt für die folgenden Straßen:
Bourg-en-Bresse - Chamonix
- A40 von Pont d'Ain (Anschlussstelle A40/A42) bis Passy-le-Fayet (Anschlussstelle A40/RN205)
- RN 84 von Pont d'Ain (Kreuzung RN84/RN75) bis Bellegarde
- RN206 von Bellegarde nach Annemasse
- RN205 von Annemasse nach Chamonix
Lyon - Chambéry - Tarentaise - Maurienne
- A43 von St. Priest (Knotenpunkt A43/A46) bis zum Fréjus-Tunnel
- A430 von Pont Royal (Kreuzung A43/A430) bis Albertville (Kreuzung A430/RN90)
- RN6 von St. Bonnet-de-Mure nach Frenay
- RN90 von Pont Royal nach Séez
- RN201 Transit durch Chambéry
Lyon - Grenoble - Briançon
- A43 von St. Priest (Knotenpunkt A43/A46) bis Coiranne (Knotenpunkt A43/A48)
- A48 von Coiranne (Knotenpunkt A48/A43) bis St. Egrève (Knotenpunkt A48/A480)
- A480 von St. Egrève (Anschlussstelle A480/A48) bis Pont-de-Claix (Anschlussstelle A480/RN85)
- RN85 von Pont-de-Claix (Kreuzung RN85/A480) nach Vizille (Kreuzung RN85/RN91)
- RN91 von Vizille (Kreuzung RN91/RN85) nach Briançon
St.Julien-en-Genevois - Annecy - Albertville
- RN201 von St Julien-en-Genevois nach Annecy
- RN508 von Annecy nach Ugine
- RN212 von Ugine nach Albertville
Annemasse - Sallanches - Albertville
- RN205 von Annemasse nach Sallanches
- RN212 von Sallanches nach Albertville
Ile-de-France
In der Region Paris gilt zusätzlich zum regulären Sonntagsfahrverbot auf den unten genannten Straßenabschnitten (mautfreie Abschnitte der Autobahnen um Paris) ein Fahrverbot für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen über 7,5 Tonnen tmm (zulässige Gesamtmasse).
- Autobahnen A6a und A6b vom Boulevard Périphérique bis zur Kreuzung mit den Autobahnen A6 und A10 (Gemeinde Wissous)
- Autobahn A106 von der Anschlussstelle A6b bis zum Flughafen Orly
- Autobahn A6 von der Kreuzung mit den Autobahnen A6a und A6b bis zur RN104-Est (Gemeinde Lisses)
- Autobahn A10 bis zur Anschlussstelle A6a und A6b bis zur RN20 (Gemeinde Champlan)
- Autobahn A13, vom Boulevard Périphérique in Paris bis zur Anschlussstelle Poissy-Orgeval (Gemeinde Orgeval)
- die Autobahn A12 von ihrer Kreuzung mit der A13 (Dreieck von Rocquencourt) bis zur RN10 (Gemeinde Montigny-le-Bretonneux)
An den folgenden Tagen und Uhrzeiten:
- aus Paris:
- Freitag 16:00 - 21:00
- Samstag 10 - 18 Uhr
- Tag vor den Ferien 16:00 - 22:00
- Sonntags und an Feiertagen 22:00 - 24:00
- in Richtung Paris:
- Sonntags und an Feiertagen 22:00-24:00
- Montag oder Tag nach einem Feiertag 06.00-10.00
Ausnahmen
Sie brauchen keinen Antrag auf Befreiung zu stellen:
- Nur die Beförderung von lebenden Tieren und verderblichen Gütern, sofern sie mindestens 50 % der Ladekapazität oder 50 % der Ladefläche des Fahrzeugs ausmachen. Die 50-Prozent-Beschränkung gilt nicht für Rennpferde. Fahrzeuge, die Brieftauben transportieren, dürfen in ganz Frankreich unbeladen fahren.
- Bei mehreren Entladeadressen: Die 50-Prozent-Grenze gilt nicht, wenn die Lieferungen innerhalb der Region der ersten Lieferung und benachbarter Departements oder innerhalb der Region der ersten Lieferung und benachbarter Regionen in einer Entfernung von höchstens 150 km vom ersten Lieferort erfolgen
- Bei mehreren Ladeadressen: Diese 50-Prozent-Beschränkung gilt nicht, wenn die Ladeadressen in der Region der ersten Ladeadresse und benachbarter Departements oder in der Region der ersten Ladeadresse und benachbarter Regionen mit einer Entfernung von höchstens 150 km zur ersten Ladeadresse liegen.
Verderbliche Waren:
- Eier
- lebender Fisch
- Meeresfrüchte
- gekühlte, gefrorene und tiefgefrorene Lebensmittel, insbesondere Fleischerzeugnisse, Meeresfrüchte, Milch und Molkereiprodukte
- Eiprodukte
- Hefe
- Gemüseerzeugnisse einschließlich gekühlter Fruchtsäfte und fertig geschnittenes Gemüse
- alle Lebensmittel sind warm zu halten
- frisches Obst und Gemüse
- Schnittblumen und Topfpflanzen
- Honig
- Tierkadaver
Während der Erntezeit dürfen die Fahrzeuge mit fahren:
- landwirtschaftliche Erzeugnisse vom Ort der Ernte bis zu dem Ort, an dem sie gelagert, verarbeitet, verpackt oder behandelt werden, innerhalb der Ursprungsregion und der benachbarten Departements oder innerhalb der Ursprungsregion und der benachbarten Regionen bis zu einer Entfernung von 150 km
- Zuckerrüben von den Zuckerfabriken zum Ort der Lagerung oder Verwendung. Diese Fahrzeuge sollten nicht die Autobahnen benutzen
Transport für Veranstaltungen:*)
- von Waren für die Organisation offizieller wirtschaftlicher, sportlicher, kultureller, bildungspolitischer oder politischer Veranstaltungen: am Tag der Veranstaltung oder am Tag davor
- von Feuerwerkskörpern für eine offizielle Veranstaltung: am selben Tag oder am Tag danach
- von Gemischen aus Kohlenwasserstoffgasen, verflüssigt, n.a.g., UN 1965 oder Erdölprodukten UN 1202, 1203, 1223, die für offizielle Sportveranstaltungen bestimmt sind: am selben Tag oder am Tag danach
Sonstiges:
- nur die Beförderung von Tageszeitungen und Zeitschriften.
- Verlagerung von Büros oder Fabriken innerhalb städtischer Gebiete.
- Fahrzeuge, von denen aus der Verkauf der beförderten Waren innerhalb des Herkunftsgebiets und der benachbarten Departements oder innerhalb des Herkunftsgebiets und der benachbarten Regionen bis zu einer Entfernung von 150 km erfolgt. *)
- Fahrzeuge von Händlern, die ihre Erzeugnisse auf Messen oder Märkten innerhalb der Herkunftsregion und benachbarter Departements oder innerhalb der Herkunftsregion und benachbarter Regionen bis zu einer Entfernung von 150 km verkaufen. *)
- Beförderung von Luftfracht unter Verwendung eines Luftfrachtbriefs.
- Beförderung von Krankenhausabfällen oder Waren für medizinische Zwecke.
- Transport von medizinischen Gasen.
- Transport von industriellen Röntgengeräten.
Alle Fahrzeuge, für die eine Ausnahmeregelung gilt, dürfen innerhalb der folgenden Frist leer zurückfahren
- die Region, in der sich die letzte Entladeadresse befindet, und die angrenzenden Departements, oder
- die Region des letzten Lieferortes und die angrenzenden Regionen bis zu einer Entfernung von 150 km
*) Die Fahrzeuge können nach der Veranstaltung oder dem Verkauf innerhalb von
- die Region, in der die Veranstaltung oder der Verkauf stattgefunden hat, und die angrenzenden Departements, oder
- die Region, in der das Ereignis oder der Verkauf stattgefunden hat, und die benachbarten Regionen bis zu einer Entfernung von 150 km.
Sofern keine anderen Bestimmungen gelten, ist die Herkunftsregion die Region, in der das Fahrzeug Frankreich für die betreffende Beförderung verlassen oder betreten hat.
Einmalige Steuerbefreiungen
Der Präfekt des Departements, aus dem Sie nach Frankreich einreisen oder aus dem Sie ausreisen, kann Ihnen eine einmalige Sondergenehmigung erteilen:
- dringende und notwendige Transporte aufgrund von außergewöhnlichen Umständen wie Dürre, Überschwemmungen, humanitären oder Naturkatastrophen
- Abfalltransport für Deponien oder Schlachthöfe
- Transport von schmutziger oder sauberer Wäsche zu und von Hotelkomplexen mit einer Gesamtkapazität von 1 000 oder mehr Zimmern
- Tankwagen zur Versorgung von Autobahnraststätten oder Flughäfen
- Beförderung gefährlicher Güter zur sofortigen Be- oder Entladung in Seehäfen
Dauerhafte Ausnahmen von den Fahrverboten können beantragt werden für:
- Transport für kontinuierliche Operationen. Diese Ausnahmen werden vom Präfekten des Departements der Verladung oder der Einreise nach Frankreich nach Genehmigung durch den Präfekten des Departements der Bestimmung oder der Ausreise aus Frankreich erteilt. Wenn es sich um gefährliche Güter handelt, muss der Interministerielle Ausschuss für den Transport gefährlicher Güter ebenfalls eine Genehmigung erteilen.
- Beförderung für öffentliche oder Notfalldienste. Diese Ausnahmen werden vom Präfekten des Departements der Abreise gewährt.
Dauerhafte Freistellungen werden für einen Zeitraum von bis zu einem Jahr gewährt.
Fahrverbot Paris
Fahrzeuge mit einer Grundfläche von weniger als 29 m2 , die mit einem Elektro-, Gas- oder Hybridmotor ausgestattet sind oder einen Motor der Klassen EURO 3, 4 oder 5 haben, können 24 Stunden am Tag in Paris Waren laden und ausliefern. Für Fahrzeuge, die nicht den oben genannten Kategorien angehören, gilt diese Möglichkeit zwischen 22:00 und 17:00 Uhr. Für Fahrzeuge mit einer Fläche von 43m2 oder weniger ist es erlaubt, zwischen 22:00 und 07:00 Uhr Waren innerhalb von Paris zu laden oder zu liefern.
Dauerhafte Ausnahme
- Sicherheitsfahrzeuge
- Lieferung an die Märkte
- Lieferung von Mehl
- Tankfahrzeuge
- Autotransporte
- Lieferungen von Baumaterialien
- Fahrzeuge für die Straßenunterhaltung
- Umzugsfahrzeuge
- Mülltransport
Kommentare
Die Zeit für die Anlieferung oder das Verladen ist auf 30 Minuten begrenzt. Bei der Anlieferung oder Beladung muss das Schild "Livraison Marchandises" hinter der Windschutzscheibe angebracht werden. Auf diesem Schild sind auch die Ankunftszeit und der Motortyp oder die EURO-Norm angegeben. Diese Schilder sind erhältlich bei der Stadtverwaltung Paris (Direction de la voirie et des déplacements, section stationnement, 15 bd Carnot, 75012 Paris, Tel. +33. 144 672800), bei der Pariser Handelskammer und bei den Polizeidienststellen erhältlich.
Ärmelkanaltunnel
In der Praxis gibt es eine Ausnahme vom Fahrverbot für den Lkw-Transporte auf der A16 und der Verbindungsstraße RN216 für Transporte nach oder von Großbritannien durch den Kanaltunnel oder mit der Fähre. Dies wird von Fährgesellschaften und anderen bestätigt, obwohl es keine offizielle Rechtsgrundlage dafür gibt.
Griechenland
Wege
Autobahn Patras - Korinth - Athen in Richtung Athen zwischen den Mautstellen Rio und Elefsina
Autobahn Thessaloniki - Athen in Richtung Athen zwischen den Anschlussstellen Raches Ftiotidos - Lamia und zwischen Bralos - Agios Stefanos
Autobahn N.Modania - Thessaloniki in Richtung Thessaloniki zwischen km 34 und der Brücke bei Thermi
Autobahn Chalkida - Schimatari in Richtung Athen, von der Chalkida-Brücke bis zur Kreuzung mit der Autobahn Athen-Thessaloniki
Ausnahmen
Transport von Frischmilch, frischem Fisch und Fleisch, frischem Obst und Gemüse, lebenden Tieren.
Fahrverbote
Auf der unten genannten Strecke gilt vom 1. Juni bis zum 30. September sonntags von 15 bis 22 Uhr und vom 1. Januar bis zum 1. Juni und vom 30. September bis zum 31. Dezember sonntags von 15 bis 21 Uhr ein Fahrverbot für Fahrzeuge mit einer Nutzlast von über 1,5 Tonnen:
Spur
Autobahn Thessaloniki - Athen in Richtung Athen zwischen der Region Skotina und Larissa
Ausnahmen
Transport von Frischmilch, frischem Fisch und Fleisch, frischem Obst und Gemüse, lebenden Tieren
Ungarn
Sonntagsfahrverbot
Für Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 7,5 Tonnen gilt ein Fahrverbot:
- vom 1. September bis zum 14. Juni: von 22 Uhr am Samstag oder am Tag vor einem Feiertag bis 22 Uhr am Sonntag oder am Feiertag
- vom 15. Juni bis 31. August: samstags von 8.00 bis 22.00 Uhr und am Tag vor einem Feiertag von 10.00 Uhr bis 22.00 Uhr am Feiertag
Ausnahmen
Vom 4. November bis zum 1. März gibt es keine Fahrverbote für Euro-3-Fahrzeuge (oder höher) im internationalen Lkw-Transporte.
Ausgeschlossen sind ferner Verbringungen für den Transport von:
- lebende Tiere
- frische Milch und Milcherzeugnisse
- frisches oder gefrorenes Fleisch und Fleischerzeugnisse
- Bäckereiprodukte
- schnell verderbliches Obst und Gemüse
- leere Fahrzeuge vor oder nach der Beförderung der oben genannten Erzeugnisse
- leere Fahrzeuge, die von der Grenze zu ihrer Heimatbasis in Ungarn fahren
- kombinierter Lkw-Transporte, wenn der Lkw-Transporte weniger als 70 km beträgt:
- o zwischen dem Terminal des kombinierten Verkehrs und der Be- und Entladestelle
- o zwischen dem Terminal des kombinierten Verkehrs, das der Grenze am nächsten liegt, und der Grenzübergangsstelle
- o zwischen dem Terminal für den kombinierten Lkw-Transporte in Berretyoujfalu und der Grenzkontrollstelle in Zahony
Italien
Ausnahmen
- Fahrzeuge, die Tiere ausschließlich zum Zweck der Teilnahme an genehmigten Wettbewerben und Veranstaltungen transportieren, wenn diese Wettbewerbe innerhalb von 48 Stunden stattfinden oder innerhalb der letzten 48 Stunden stattgefunden haben
- Fahrzeuge, die ausschließlich für die Versorgung von Luftfahrzeugen (Catering) bestimmt sind, sofern sie von den erforderlichen Dokumenten begleitet werden, die dies belegen
- Transport von Zeitungen und Zeitschriften
- Beförderung von Produkten zur medizinischen Verwendung
- Transport im Zusammenhang mit der Versorgung von Schiffen
- frischer Fisch, frisches Fleisch, frisches Obst und Gemüse, Schnittblumen, frische Milchprodukte, frische Milchderivate, Sperma, lebende Tiere aus dem Ausland und Schlachttiere, Küken. Für diese Transporte ist das Anbringen von sichtbaren grünen Schildern mit einer Breite von 50 cm und einer Höhe von 40 cm mit einem kleinen schwarzen Buchstaben "d" und einer Höhe von 20 cm an der Rückseite und an beiden Seiten des Fahrzeugs vorgeschrieben
- die Beförderung leicht verderblicher Lebensmittel in Kühlfahrzeugen gemäß dem ATP
- Transport von frischer, nicht verderblicher Milch. Für diese Transporte müssen am Heck und an beiden Seiten des Fahrzeugs gut sichtbare grüne Schilder mit einer Breite von 50 cm und einer Höhe von 40 cm sowie einem kleinen schwarzen Buchstaben "d" und einer Höhe von 20 cm angebracht werden.
- Zugmaschinen ohne Sattelauflieger bis 7,5 Tonnen
Für Fahrzeuge, die aus dem Ausland (oder Sardinien) kommen oder dorthin fahren und die mit den erforderlichen Dokumenten versehen sind, aus denen der Be- und Entladeort hervorgeht, gilt außerdem, dass das Fahrverbot bei der Einfahrt nach Italien (oder Sardinien) vier Stunden später beginnt und bei der Ausfahrt aus Italien zwei Stunden früher endet.
Für Fahrzeuge, die zu den Terminals von Bologna, Padua, Verona Quadrante Europa, Turin-Orbassano, Rivalta Scrivia, Novare, Parma-Fontevivo, Busto Arsizio und Mailand-Rogoredo fahren und von dort aus nachweislich Waren ins Ausland befördern, endet das Fahrverbot vier Stunden früher.
Freistellung
Eine Ausnahme kann für die Beförderung von Waren gewährt werden, die aufgrund ihrer Beschaffenheit oder der jahreszeitlichen und witterungsbedingten Bedingungen schnell verderben können und daher direkt vom Erzeugungsort zu einem Lager- oder Verkaufsort befördert werden müssen, sowie für die Beförderung mit landwirtschaftlichen Fahrzeugen und andere sehr dringende Transporte. Dieser Antrag muss bei der Präfektur der Provinz gestellt werden, in der sich die Eingangszollstelle oder der Verladeort in Italien befindet. Der Antrag muss (auch) vom Absender oder Empfänger der Waren unterstützt werden. Wird die Befreiung gewährt, muss das Fahrzeug mit grünen Schildern von 50 cm Breite und 40 cm Höhe versehen sein, auf denen ein schwarzer Kleinbuchstabe "a" mit einer Höhe von 20 cm erscheint. Diese Schilder müssen an der Rückseite und an beiden Seiten des Fahrzeugs angebracht sein.
Fahrverbot gefährliche Güter
Das allgemeine Fahrverbot in Italien gilt auch für die Beförderung gefährlicher Güter, unabhängig vom Gesamtgewicht, an allen oben genannten Sonn- und Feiertagen sowie an Werktagen.
Zusätzliches Fahrverbot für Gefahrgut
Außerdem gilt vom 1. Juni bis zum 20. September von Freitag 18:00 Uhr bis Sonntag 24:00 Uhr ein zusätzliches Fahrverbot für gefährliche Güter der ADR-Klasse 1.
Kroatien
Für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen oder einer Länge von mehr als 14 Metern gilt an den folgenden Tagen ein Fahrverbot:
- Karfreitag und Tage vor einem gesetzlichen Feiertag: von 15.00 bis 23.00 Uhr.
- der letzte von 2 aufeinanderfolgenden Feiertagen: von 12:00 bis 23:00 Uhr
- Fällt ein gesetzlicher Feiertag oder der letzte Tag von 2 aufeinanderfolgenden gesetzlichen Feiertagen auf einen Freitag oder Samstag, so gilt ein Fahrverbot von 12 bis 23 Uhr am Sonntag
- Fällt ein Feiertag auf einen Sonntag oder Montag oder fällt Weihnachten auf einen Sonntag und Montag oder Montag und Dienstag, so gilt das Fahrverbot am vorhergehenden Freitag von 16.00 bis 23.00 Uhr
- an Feiertagen von 14.00 Uhr bis 23.00 Uhr.
Urlaubsverbot
Für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 7,5 Tonnen oder einer Länge von über 14 Metern gilt vom 29. Juni bis zum 23. September ein Fahrverbot:
- Samstag: von 4.00 bis 14.00 Uhr
- Sonntag: von 12 Uhr bis 23 Uhr.
Die Fahrverbote gelten für die unten aufgeführten Straßen:
- Nr. 1: Ringstraße Karlovac - Slunj - Gracac - Knin - Brnaze - Krizice und Klis - Solin
- Nr. 8: Rijeka - Zadar - Split - Klek (Grenze Bosnien-Herzegowina) - Zaton Doli (Grenze Bosnien-Herzegowina) -Dubrovnik - Karasovic (Grenze BRJ), ausgenommen der Abschnitt von der Kreuzung mit der Straße 27 bis zur Ausfahrt Sibenik
- Nr. 9: Metkovic (Grenze Bosnien-Herzegowina) - Opuzen - D8
- Nr. 21: Kastel (slowakische Grenze) - Buje - Pula
- Nr. 23: Zuta Lokva - Senj
- Nr. 39: Arzano (Grenze) bis Straße Nr. 8 Dubci
- Nr. 45: Veliki Zdenci - Garesnica - Kutina
- Nr. 53: Abzweigung der Straße Nr. 4207 nach Slavonski Brod
- Nr. 60: Brnaze - Trilj - Cista Provo
- Nr. 66: Pula - Rasa - Opatija - D8
- Nr. 200: Buje (D21) - Grenze Plavanija (Grenze zur Slowakei)
- Nr. 220: Trilj (D60) - Kamensko (Grenze Bosnien-Herzegowina)
- Nr. 300: Buje (D21) - Umag
- Z 5002: Novigrad - Tar - Porec - Vrsar (Hafengebiet von Split und Zadar)
Ausnahmen
Transport:
- von Frischfleisch und Fleischerzeugnissen
- von Frischmilch und Molkereiprodukten
- von frischem Fisch und Fischerzeugnissen
- von leicht verderblichem Obst und Gemüse
- von lebenden Rindern und Geflügel
- von Post und Zeitungen
- für Radio- und Fernsehsendungen
Lettland
An Sonn- und Feiertagen gibt es in Lettland keine allgemeinen Fahrverbote. Auf den meisten Hauptstraßen in Riga gelten während der Hauptverkehrszeit von 07:00 bis 10:00 Uhr und von 16:00 bis 19:00 Uhr Fahrverbote für Lastkraftwagen über 5 Tonnen.
Luxemburg
An allen Sonn- und Feiertagen gilt ein Fahrverbot für den Transit in Richtung Deutschland und Frankreich mit Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 7,5 Tonnen.
- von Belgien oder Deutschland nach Frankreich: von 21.30 Uhr am Samstag oder am Tag vor einem Feiertag bis 21.45 Uhr am Sonntag oder am Feiertag (dies gilt auch für französische Feiertage: Tag der Befreiung, Nationalfeiertag und Tag des Waffenstillstands.
- von Belgien oder Frankreich nach Deutschland: von Samstag oder dem Tag vor einem Feiertag ab 23.30 Uhr bis Sonntag oder dem Feiertag 21.45 Uhr (dies gilt auch für deutsche Feiertage: Karfreitag, Fronleichnam und Nationalfeiertag)
Ausnahmen
- Beförderung von lebenden Tieren, Schnittblumen oder leicht verderblichen Lebensmitteln im Rahmen der ATP, sofern die Güter mindestens die Hälfte der Ladekapazität oder die Hälfte der Ladefläche des Fahrzeugs oder der Kombination ausmachen
- Fahrzeuge, die leer nach Deutschland fahren, im Zusammenhang mit den oben genannten Transporten
- Fahrzeuge, die während der Erntezeit zur Beförderung landwirtschaftlicher Erzeugnisse vom Ort der Ernte zum Ort der Lagerung oder Verarbeitung dieser Erzeugnisse verwendet werden
- beladene Fahrzeuge für offizielle wirtschaftliche, sportliche, kulturelle, bildungsbezogene oder politische Veranstaltungen
- Fahrzeuge, die Güter für die Presse transportieren
- Betriebsverlagerungen
- Fahrzeuge von Händlern, die für den Verkauf von Produkten auf (Jahres-)Märkten oder Messen verwendet werden
- Fahrzeuge mit Bestimmungsort Deutschland, die im kombinierten Lkw-Transporte Schiene/Straße zwischen dem Be- oder Entladeort und dem Bahnterminal eingesetzt werden, sofern die zurückzulegende Entfernung 200 km nicht überschreitet
- Fahrzeuge, die für den Transport von beschädigten Fahrzeugen bestimmt sind
Der gesamte Transitverkehr von Fahrzeugen mit einem Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen muss die Autobahnen benutzen. Diese Routen sind ausgeschildert.
Österreich
Das Fahrverbot gilt von Samstag 15 Uhr bis Sonntag 22 Uhr und an Feiertagen von 0 Uhr bis 22 Uhr auf dem gesamten Straßennetz:
- Lastkraftwagen und Sattelzugmaschinen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 7,5 Tonnen
- Lastkraftwagen mit Anhängern, wenn der Lastkraftwagen oder der Anhänger eine zulässige Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen hat
Dieses Fahrverbot gilt nicht für:
- Transport von leicht verderblichen Lebensmitteln (mit einer maximalen Haltbarkeit von 1 Woche ab dem Datum der Beförderung)
- leere Fahrzeuge auf einer Hin- oder Rückfahrt im Zusammenhang mit dem Transport verderblicher Waren (nachzuweisen durch die Frachtpapiere)
- Traktoren ohne Anhänger
- Transport von Schlachtvieh
- Transport von Milch
- Vor und nach dem kombinierten Lkw-Transporte im Umkreis von 65 km von den folgenden Bahnhöfen: Brennersee, Enns Hafen, Graz-Ostbahnhof, Graz Süd CCT, Salzburg-Hauptbahnhof, Wels-Verschiebebahnhof, Villach-Fürnitz, Wien-Südbahnhof, Wien-Nordwestbahnhof und Wörgl
Beachten Sie, dass der Transport von frischen Blumen und Pflanzen nicht unter diese Ausnahmen fällt.
Allgemeines Nachtfahrverbot
Für Lkw über 7,5 Tonnen gilt zwischen 22 Uhr und 5 Uhr ein Fahrverbot auf dem gesamten Straßennetz. Dieses Fahrverbot gilt nicht für:
Lärmarme Fahrzeuge (Lärm-arm): Lkw, die nicht mehr Lärm verursachen als:
- 78 dBA bei einer Motorleistung von bis zu 150 kW
- 80 dBA bei einer Motorleistung über 150 kW
Lkw, die diese Anforderungen erfüllen, müssen an der Vorderseite einen runden grünen Aufkleber oder ein Schild mit dem weißen Buchstaben "L" tragen. Außerdem müssen sie eine gültige und originale L-Bescheinigung des Herstellers im Fahrzeug mitführen.
Kombinierter Lkw-Transporte Schiene/Straße mit einem CIM/UIRR-Dokument, aus dem hervorgeht, dass der Container oder Wechselbehälter auf der Schiene befördert wird oder wurde. Dazu gehören auch die Strecken von und nach Deutschland:
- Wien Südbahnhof
- Ostbahnhof Graz
- Bahnhof Villach-Fürnitz
- Verschiebebahnhof Wesl
- Bahnhof Brennersee
- Haubtbahnhof Salzburg
Nachtfahrverbot auf der A12 (Inntal-Autobahn)
Auf der A12 (Inntal-Autobahn) besteht zwischen Kufstein/Langkampfen (km 6,350) und Zirl (km 90,0) in beiden Richtungen ein Nachtfahrverbot für Lkw und Lkw-Kombinationen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen:
- vom 1. Mai bis 31. Oktober: an Werktagen zwischen 22.00 und 5.00 Uhr.
- vom 1. November bis 30. April: werktags zwischen 20.00 und 22.00 Uhr.
- an Sonn- und Feiertagen: zwischen 23:00 und 05:00 Uhr
Dieses Fahrverbot gilt unter anderem nicht für:
- Transport von verderblichen Waren mit einer maximalen Haltbarkeit von mehreren Tagen (mindestens 51% der Ladung)
- Beförderung von Zeitschriften
- Transport von Waren für die medizinische Notversorgung
- Transport von lebenden Tieren
- Transport durch Lastwagen mit EURO-6. Dies muss durch ein vom Händler ausgestelltes beglaubigtes Dokument mit den Emissionswerten nachgewiesen werden.
- Zusätzlich muss ab dem 1. Januar 2021 für die EURO-VI-Kategorie der Be- oder Entladeort in der "Kernzone" oder der erweiterten Kernzone liegen:
- Kernzone:
- Bezirk Imst, Innsbruck (Gemeinde), Innsbruck Stadt, Kufstein und Schwaz
- Erweitertes Gebiet:
- - Österreich: Bezirke Kitzbühel, Landeck, Lienz, Reutte und Zell am See
- - Deutschland: Landkreise Bad Tölz-Wolfratshausen, Garmisch-Partenkirchen, Miesbach, Rosenheim (einschließlich Stadt) und Traunstein
- -Italien: die Gemeinden Eisacktal und Pustertal
- Auch nur für den Abschnitt der A12 Inntalautobahn zwischen Ampass (KM 72,00) und Zirl (KM 90,00) in südlicher Richtung, z.B. für den Lkw-Transporte auf der A12/A13 von Voralberg nach Italien
- Vollständig elektrische und wasserstoffbetriebene Fahrzeuge
Dauerhaftes Euro-Norm-Fahrverbot A12 (Inntal-Autobahn)
Auf der A12 (Inntal-Autobahn) zwischen Kufstein/Langkampfen (km 6,350) und Zirl (km 90,0) gilt ebenfalls ein permanentes Fahrverbot für umweltschädliche Fahrzeuge. Dieses Verbot gilt ganzjährig 24 Stunden am Tag in beide Richtungen.
Dauerhaftes Fahrverbot für Lkw und Sattelzugmaschinen mit einem MTM von mehr als 7,5 Tonnen und Lkw-Anhänger-Kombinationen, bei denen die Summe der beiden MTM 7,5 Tonnen übersteigt. Dieses Fahrverbot gilt für Fahrzeuge mit:
- Anwesend: Euro 0, 1, 2 und 3
- Ab 31. Oktober 2019 Euro 0, 1, 2, 3 und 4 (zulässig bei EURO-5- und EURO-6-Fahrzeugen)
- Ab 1. Januar 2021 Euro 1, 2, 3, 4 und 5 (zulässig bei EURO-6-Fahrzeugen)
Für die amtliche Veröffentlichung, siehe: Landesgesetzblatt für Tirol (unter 80.) vom 5. Juli 2019
Die Regelung für das Sommerfahrverbot 2024
A12/A13 Inntal/Brenner Ziel Italien: Fahrverbot an allen Samstagen ab 3. Oktober 2024 von 0.00 - 22.00 Uhr, Fahrverbot an allen Samstagen vom 6. Juli 2024 bis 31. Juli 2024 von 07.00 - 15.00 Uhr für den Transit Österreich mit Ziel Italien oder einem über Italien erreichten Ziel. Dieses Fahrverbot gilt für alle Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen über 7,5 t MTM. Im Anschluss daran gilt das reguläre Wochenendfahrverbot.
A12/A13 Inntal/Brenner Ziel Deutschland: Fahrverbot an allen Samstagen vom 1. Juli 2023 bis 26. August 2023 von 07:00 bis 15:00 Uhr für den Transit durch Österreich mit Ziel Deutschland oder einem über Deutschland erreichten Ziel. Dieses Fahrverbot gilt für alle Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen über 7,5 Tonnen MTM
Danach folgt das reguläre Wochenendfahrverbot.
Dieses Fahrverbot gilt nicht für:
- Transport von Schlachtvieh
- Transport von leicht verderblichen Lebensmitteln
- Beförderung von Zeitschriften
- medizinische Versorgung
- Straßen- oder Schienentransport
- Lieferung von Getränken an Tankstellen, Restaurants und in Touristengebieten
- Abschleppdienste
- Hilfstransport
- Straßen- und Schienenverkehr
- Kombinierter Lkw-Transporte Schiene/Straße von der Beladeadresse zum nächstgelegenen geeigneten Bahnhof oder vom nächstgelegenen Bahnhof zur Entladeadresse (Sie benötigen einen CIM/UIRR-Frachtbrief)
- Leerfahrten u. a. zum Heimatort des Fahrers, zur Geschäftsadresse des Unternehmens oder zu einem Lkw-Parkplatz
- Andere Urlaubsverbote
Darüber hinaus gilt für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen über 7,5 Tonnen MTM an allen Samstagen vom 6. Juli 2024 bis zum 31. August 2024 von 8 bis 15 Uhr ein Fahrverbot in beide Richtungen:
- Loferer Straße B178 von Lofer nach Wörgl
- Ennstal Straße B320 ab Straßenkilometer 4,500
- Seefelder Straße B177 im gesamten Gebiet
- Fernpassstraße B179 von Nassereith nach Biberwier
- Achensee Straße B181 im gesamten Gebiet
Für die oben genannten Fahrzeuge gilt außerdem an allen Samstagen vom 29. Juni 2024 bis 31. August 2024 in der Zeit von 08:00 bis 15:00 Uhr ein Fahrverbot auf der Ostautobahn A4 vom Knoten Schwechat bis zur Landesgrenze Nickelsdorf in beiden Richtungen, ausgenommen der Ziel- und Quellverkehr von und nach den Bezirken Neusiedl am See, Eisenstadt, Eisenstadt-Umgebung, Rust, Mattersburg, Bruck an der Leitha, Gänserndorf und Korneuburg
Ausnahmen
- Transport von Schlachtvieh
- Transport von leicht verderblichen Lebensmitteln
- Beförderung von Zeitschriften
- medizinische Versorgung
- Straßen- oder Schienentransport
- Lieferung von Getränken an Tankstellen, Restaurants und in Touristengebieten
- Abschleppdienste
- Hilfstransport
- Straßen- und Schienenverkehr
- Kombinierter Lkw-Transporte Schiene/Straße von der Beladeadresse zum nächstgelegenen geeigneten Bahnhof oder vom nächstgelegenen Bahnhof zur Entladeadresse (Sie benötigen einen CIM/UIRR-Frachtbrief)
- Leerfahrten u. a. zum Wohnsitz des Fahrers, zur Geschäftsadresse des Unternehmens oder zu einem Lkw-Parkplatz.
- Fahrzeuge mit Nachweis der zulässigen EURO-Klasse
- Fahrzeuge mit Sonderaufbauten (mit einem Aufbauwert von mehr als 100.000 €): z. B. Silo- und Tankfahrzeuge, Betonmischer, Ausstellungsfahrzeuge.
Fahrverbot Kärnten
Auf der A11, Karawanken-Autobahn (zwischen km 15.400 und km 21.250), gilt vom 28. Juni bis 13. September an allen Samstagen von 08:00 - 14:00 Uhr ein Fahrverbot für Fahrzeuge mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen.
Polen
Ein Fahrverbot gilt für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 12 Tonnen:
- an Feiertagen: von 7.00 bis 22.00 Uhr
- an den Tagen vor einem Feiertag: von 18:00 bis 22:00 Uhr
Sommerfahrverbot 2022
Das Sommerfahrverbot in Polen für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 12 Tonnen beginnt am 1. Juni (dem letzten Schultag) und dauert bis zum 28. August 2022.
- Freitag von 18.00 - 22.00 Uhr
- Samstag von 08.00 - 14.00 Uhr
- Sonntag von 08.00 - 22.00 Uhr
Ausnahmen
- Fahrzeuge von Polizei, Armee, Feuerwehr, Grenzschutz und technischer Hilfeleistung
- Abschleppfahrzeuge
- Fahrzeuge, die bei Naturkatastrophen und Rettungseinsätzen eingesetzt werden
- Straßen- und Brückeninstandhaltungs- und Baufahrzeuge
- Transport von verderblichen Lebensmitteln (einschließlich Schnittblumen und Zimmerpflanzen) wie Fleisch, Fisch, Milch, Eier, Gemüse, Kartoffeln usw.
- Transport von lebenden Tieren
- Beförderung von Gütern für politische, wirtschaftliche, kulturelle, erzieherische und sportliche Veranstaltungen
- Beförderung von Radio- und Fernsehaufzeichnungsgeräten
- Fahrzeuge zum Be- und Entladen von Eisenbahnwaggons in einem Umkreis von 50 km um den Be- oder Entladebahnhof
- humanitäre Transporte
- Kombinierter Lkw-Transporte
- Post und Transport von Zeitungen und Zeitschriften
- Transport von Öl, Treibstoff, Wasser, Ersatzteilen für Schiffe
- Transport von Arzneimitteln
- Beförderung derjenigen Mengen gefährlicher Güter, die die Verwendung der "orangefarbenen Tafel" erfordern
- Transport von Zement
- Transport von Hausmüll
- landwirtschaftliche Traktoren
- Fahrzeuge für die medizinische Forschung
- Fahrzeuge, die vor dem Fahrverbot nach Polen eingereist sind und sich maximal 50 km von der Grenze entfernt befinden, sowie Fahrzeuge, die in der Grenzzone darauf warten, Polen zu verlassen
Vorübergehendes Fahrverbot
Bei extrem hohen Temperaturen können auch vorübergehende Verkehrsbeschränkungen für Fahrzeuge über 12 Tonnen Gesamtgewicht verhängt werden. Dieses Fahrverbot gilt dann von 11 bis 22 Uhr und wird u. a. der Polizei, dem Zoll und den Medien mindestens zwei Tage im Voraus mitgeteilt.
Portugal
- Zu den Tunneln auf der A23, Barraciotunnel, Ramela-Tunnel und Gardunhatunnel
- Täglich von 05:00 Uhr bis 02:00 Uhr am nächsten Tag auf der "Brücke des 25. April" (Tejo)
Für Lissabon und Porto gelten besondere Fahrverbote. Informationen hierzu erhalten Sie bei Transport en Logistiek Nederland.
Fahrverbot gefährliche Güter
Für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen, die gefährliche Güter befördern, gilt ein Fahrverbot an Freitagen, Sonntagen, Feiertagen und am Tag vor einem Feiertag von 18.00 bis 21.00 Uhr auf bestimmten Straßen und montags von 07.00 bis 10.00 Uhr, außer in den Monaten Juli und August, auf den Zufahrtsstraßen nach Lissabon und Porto sowie auf einigen anderen Straßen, für den nationalen Lkw-Transporte
Rumänien
Sonntagsfahrverbot E60/N1
Ein Fahrverbot auf einem Teil der E60/N1 gilt ganzjährig an Feiertagen von 6 bis 22 Uhr und ganztägig an Samstagen und Sonntagen:
- zwischen Bukarest und Ploiesti für Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen
- zwischen Ploiesti und Brasov für Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 7,5 Tonnen
Verzichtserklärungen
Eine Befreiung vom Fahrverbot auf der N1 kann bei der nationalen Straßenverwaltung in Bukarest beantragt werden. Telefon: (0040) 1 638 48 30, Fax: (0040) 1 312 54 19.
Ferienfahrverbot
Auf einer Reihe anderer E-Straßen gilt an Feiertagen von 6 bis 22 Uhr ein Fahrverbot für Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 7,5 Tonnen.
Urlaubsverbot
Vom 15. Juni bis zum 15. September gilt auf allen E-Straßen samstags und sonntags ein Fahrverbot, in der Regel von 08:00 bis 20:00 Uhr und auf einigen Streckenabschnitten von 06:00 bis 22:00 Uhr für Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 7,5 Tonnen.
Ausnahmen von Feiertagen und Feiertagsverboten
Transportieren;
- verderbliche Waren
- lebende Tiere
Gefährliche Stoffe
Die Beförderung gefährlicher Güter ist auf dem gesamten Straßennetz an allen Samstagen, Sonntagen und Feiertagen von 00:00 bis 24:00 Uhr verboten.
Nachtfahrverbot gefährliche Güter
Für die Beförderung gefährlicher Güter gilt ganzjährig ein Nachtfahrverbot von 22.00 bis 5.00 Uhr, außer für Stoffe mit den UN-Nummern 1202, 1203, 1223 oder 1965. Dieses Fahrverbot ist nicht in den Monatskalendern enthalten.
Slowenien
Sonntagsfahrverbot
Für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht (Eigengewicht plus Nutzlast) von mehr als 7,5 Tonnen gilt ein Fahrverbot:
- an Sonn- und Feiertagen von 8.00 bis 22.00 Uhr;
und in der Zeit vom Wochenende des 27. und 28. Juni bis zum Wochenende des 5. und 6. September:
- samstags von 7.00 bis 13.00 Uhr
- an Sonn- und Feiertagen von 7.00 bis 22.00 Uhr.
Urlaubsverbot
Während der Ferienzeit vom 15. Juni bis zum 15. September gelten auf bestimmten Straßen (mit hohem Ferienverkehr) Fahrverbote:
- samstags von 8.00 bis 13.00 Uhr
- an Sonn- und Feiertagen von 8.00 bis 21.00 Uhr.
Diese Fahrverbote gelten nicht für:
- Hilfstransporte;
- Kühltransport von verderblichen Waren;
- Transport von frischen Blumen;
- Kombinierter Lkw-Transporte:
- zu einem Bahn- oder Fährterminal, wenn sich das Fahrzeug aufgrund des Fahrverbots verspäten würde;
- von einem Bahn- oder Fährterminal bis zur nächstgelegenen Grenze, wenn das Fahrzeug in diesem anderen Land zugelassen ist.
Verzichtserklärungen
Für andere dringende Sendungen kann eine Ausnahmegenehmigung beantragt werden (vorzugsweise über einen slowenischen Kunden oder Vermittler).
Slowakei
Sonntagsfahrverbot
An Sonn- und Feiertagen sind Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse (tmm) über 7,5 Tonnen von 0.00-22.00 Uhr auf allen Durchgangsstraßen verboten.
Urlaubsverbot
In der Zeit vom 1. Juli bis zum 31. August gilt an allen Samstagen von 7 Uhr morgens bis 20 Uhr abends ein Ferienfahrverbot. Dieses Fahrverbot gilt für Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 7,5 Tonnen auf allen internationalen Autobahnen und allen Hauptstraßen.
Ausnahmen
Dieses Fahrverbot gilt nicht für den Transport von:
- verderbliche Waren
- lebende Tiere
- Wohnmobile und Busse
- Fahrzeuge des kombinierten Verkehrs
- für kulturelle und sportliche Veranstaltungen
Freistellung
Eine Ausnahmegenehmigung kann bei CESMAD Slovakia beantragt werden.
Spanien
Sonntagsfahrverbot für den Transitverkehr Spanisches Baskenland
Für Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen gilt im gesamten Baskenland an Samstagen und an Tagen vor einem Feiertag von 22.00 bis 00.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen von 0.00 bis 22.00 Uhr ein Transitfahrverbot.
- Zielverkehr
- Transport von lebenden Tieren
- Beförderung leicht verderblicher Lebensmittel
- Beförderung von Gütern bei offiziellen wirtschaftlichen, sportlichen, kulturellen, bildungspolitischen oder politischen Veranstaltungen
- Beförderung von Zeitschriften, Post und Telegrammen
- Ambulante Handelsfahrzeuge
- Leerfahrten im Zusammenhang mit den oben genannten Transporten
Fahrverbot gefährliche Güter
Fahrzeuge mit einem Gewicht von mehr als 3,5 Tonnen, die gefährliche Stoffe transportieren, dürfen im spanischen Baskenland an Tagen vor Feiertagen (außer samstags) von 13.00 bis 00.00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen von 8.00 bis 00.00 Uhr nicht fahren.
Dieses Fahrverbot gilt nicht für:
- Beförderung von Flüssiggas und Heizöl für den Hausgebrauch zu Verteilerstellen oder Verbrauchern
- Transport von Produkten zur Versorgung von Tankstellen
- Transport von Gasen für Krankenhäuser.
Tschechien
Zusätzliches Fahrverbot für Fahrzeuge
In der Tschechischen Republik gilt ein Fahrverbot für Lkw mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 7,5 Tonnen und für Fahrzeugkombinationen, bei denen die Zugmaschine eine Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen hat. Dieses Fahrverbot gilt an Sonn- und Feiertagen von 13.00 - 22.00 Uhr.
Urlaubsverbot
Zusätzlich zum allgemeinen Fahrverbot gilt vom 1. Juli bis 31. August ein Ferienfahrverbot für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 7,5 Tonnen:
- freitags von 17:00 bis 21:00 Uhr
- samstags von 7.00 bis 13.00 Uhr
- samstags und an Feiertagen von 13.00 bis 22.00 Uhr.
Ausnahmen
Eine dauerhafte Befreiung gilt für:
- kombinierter Lkw-Transporte Schiene/Straße oder Binnenschiff/Straße auf dem kürzesten Weg zwischen Absender oder Empfänger und der nächstgelegenen Be- oder Entladestelle
- Transport von landwirtschaftlichen Erzeugnissen zur Erntezeit
- Beförderung verderblicher Güter gemäß ATP, sofern mehr als die Hälfte des Laderaums genutzt wird
- Transport von lebenden Tieren
- Transport für Straßenbau und -instandhaltung
- Beförderung von Gütern zu oder von Schiffen, Zügen oder Flugzeugen in einem Umkreis von 100 km
- Post
- unbeladene Fahrzeuge im Zusammenhang mit den oben genannten Transporten
- Transport von Chemikalien, die auf Temperaturschwankungen reagieren
Freistellung
Ausnahmen können in dringenden Fällen gewährt werden, z. B. bei Transporten für Messen, Ausstellungen und Märkte sowie bei Transporten von Rennpferden und Schlachtvieh. Die Ausnahmen müssen mindestens vier Wochen vor dem Transport beim Verkehrsministerium eingereicht werden: Ministerstvo dopravy CR, Nábrezi Ludvika Svobody 12, CZ 11015 Praha 1, T: 00 420 (0)2-51411111.
Türkei
Auf allen wichtigen Durchgangsstraßen und Brücken gilt ein tägliches Fahrverbot von 07:00-10:00 Uhr und von 17:00-20:00 Uhr. Auf der Strecke von Edirne nach Istanbul gilt ein Fahrverbot von 07:00-10:00 Uhr und zurück nach Istanbul von 17:00-20:00 Uhr.
Ein Fahrverbot gilt auch zu Beginn und am Ende des Ramadan und des Opferfestes. Die Fahrverbote gelten nicht für den Transport von lebenden Tieren und frischem Obst und Gemüse.
Vereinigtes Königreich
Im Vereinigten Königreich gibt es kein generelles Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen.
Auf den meisten Straßen in London (Großraum London) gelten Nacht- und Wochenendfahrverbote für Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 18 Tonnen:
- Montag bis Freitag von 9 Uhr bis 7 Uhr morgens.
- Samstag 13.00 Uhr bis Montag 7.00 Uhr.
Verzichtserklärungen
Für Fahrzeuge, die sich zu diesen Zeiten in London aufhalten müssen, um zum Beispiel verderbliche Lebensmittel ein- und/oder auszuladen, kann bei der Association of London Government, Lorry Control Team, eine Ausnahmegenehmigung beantragt werden.
Schweiz
An Sonn- und Feiertagen gelten Fahrverbote ganztägig und auf dem gesamten Straßennetz:
- Lastkraftwagen ohne Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen
- Kombinationen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 5 Tonnen
Regionale Feiertage
Neben den offiziellen Feiertagen gibt es in der Schweiz auch einige lokale (kantonale) Feiertage, an denen in der Regel ein Fahrverbot gilt. Der Transitverkehr ist erlaubt, aber die Zollämter sind geschlossen.
Nachtfahrverbot
Für Gespanne mit einem Gesamtgewicht von mehr als 5 Tonnen und für Lastwagen ohne Anhänger mit einem Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen und mehr gilt in der ganzen Schweiz ein Fahrverbot von 22:00 bis 05:00 Uhr. Ausgenommen davon sind Transporte im Falle von Naturkatastrophen. Dieses Fahrverbot ist nicht in den Monatskalendern enthalten.
Antrag auf Freistellung
Sie können eine Ausnahmegenehmigung für die Beförderung beantragen:
- leicht verderbliche Waren (z. B. Obst, Gemüse und Schnittblumen)
- Schweine und Geflügel schlachten
- Frischmilch und Milcherzeugnisse
- Zirkusausrüstung, Musikinstrumente, Theaterausrüstung
- Zeitungen und Postsendungen
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