Derzeit können bestimmte Waren aus Kambodscha noch mit reduzierten oder manchmal sogar ohne Einfuhrzölle eingeführt werden. Kambodscha hat Anspruch auf Zollpräferenzen im Rahmen der Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten Länder - "Alles außer Waffen" ("EBA")
Die Präferenzregelungen können für alle oder bestimmte Waren mit Ursprung in einem begünstigten Land vorübergehend zurückgenommen werden, wenn eine schwerwiegende und systematische Verletzung der Grundsätze der grundlegenden Menschen- und Arbeitnehmerrechte vorliegt
In seinen Schlussfolgerungen vom 26. Februar 2018 äußerte der Rat (Auswärtige Angelegenheiten) der EU seine tiefe Besorgnis über die anhaltende Verschlechterung der Demokratie, der Achtung der Menschenrechte und der Rechtsstaatlichkeit, einschließlich der eskalierenden Unterdrückung der Opposition, der Medien und der Zivilgesellschaft in Kambodscha.
In Anbetracht der Art der verletzten Rechte sowie der Dauer, des Umfangs und der Auswirkungen der Handlungen und Unterlassungen Kambodschas stellt die Kommission schwerwiegende und systematische Verstöße fest.
Die Kommission ist daher der Auffassung, dass die Kambodscha gewährte Präferenzregelung gemäß Artikel 19 der APS-Verordnung vorübergehend zurückgenommen werden sollte, bis gemäß Artikel 20 der APS-Verordnung entschieden wird, dass die Gründe für die Rücknahme nicht mehr vorliegen.
Infolgedessen hat die Kommission beschlossen, die folgenden Warencodes von der Senkung der Einfuhrzölle ab dem 12-08-2020 auszunehmen
- 1212 93
- 4201 00
- 4202
- 4203
- 4205 00
- 4206 00
- 6103 41
- 6103 43
- 6103 49
- 6105
- 6107
- 6109
- 6115 10
- 6115 21
- 6115 22
- 6115 29
- 6115 95
- 6115 96
- 6115 99
- 6203 41
- 6203 43
- 6203 49
- 6205
- 6207
- 6211 32
- 6211 33
- 6211 39
- 6211 42
- 6211 43
- 6211 49
- 6212
- 6403 19
- 6403 20
- 6403 40
- 6403 51
- 6403 59
- 6403 91
- 6403 99
- 6405
- 6406
Wenn Sie Fragen oder Anmerkungen zu den oben genannten Punkten haben, wenden Sie sich bitte an Kees Neele. Tel: +31 88 9964080 und E-Mail: kees.neele@neelevat.com