Es wird Ihnen nicht entgangen sein, dass sich ab dem 1. Januar 2020 im Bereich des Bunkeröls für Linienschiffe einiges ändern wird. Während Seeschiffe derzeit Treibstoff mit einem Schwefelgehalt von 3,5 Prozent verwenden dürfen, wird der Grenzwert ab dem 1. Januar 2020 bei 0,5 Prozent liegen. Das bedeutet, dass die Schiffe nicht mehr mit Schweröl fahren dürfen, sondern eine bestimmte Art von feiner raffiniertem Diesel verwenden müssen.
Das ist natürlich gut für die Umwelt und die Gesundheit, bedeutet aber auch hohe Kosten für die Reedereien. Denn die Produktionskosten für 2020-Kraftstoff sind viel höher. Die Reedereien werden daher beginnen, Treibstoffzuschläge auf die Seefracht zu erheben.
Höhe des Zuschlages
Leider wissen wir zum jetzigen Zeitpunkt nicht genau, wie hoch diese zusätzlichen Kosten sein werden. Wir halten es jedoch für wichtig, Sie darauf aufmerksam zu machen, dass dies unmittelbar bevorsteht. Sobald Klarheit über die Höhe dieser Umweltgebühr für Kraftstoffe (EFF) besteht, werden wir Ihnen dies unverzüglich mitteilen.
Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Ihre Kontaktperson.