Größen und Gewichte Belgien
In Belgien gelten besondere Vorschriften für die Abmessungen und Gewichte von Fahrzeugen im Lkw-Transporte. Diese Vorschriften beruhen hauptsächlich auf europäischen Richtlinien, mit einigen regionalen Abweichungen.
Höchstzulässige Abmessungen und Gewichte in Belgien
Die in Belgien zulässigen Höchstmaße und -gewichte gelten für den innerstaatlichen Lkw-Transporte (Kabotage). Für den grenzüberschreitenden Lkw-Transporte gilt die europäische Richtlinie 96/53/EG. Die Höchstgewichte und Achslasten werden teilweise durch die Angaben in der Zulassungsbescheinigung bestimmt.
Größen und Gewichte:
- Höhe: maximal 4,00 m (+1% Toleranz).
- Breite: 2,55 m (2,60 m für Kühlfahrzeuge).
- Länge:
- Lkw-Sattelzug: 12,00 m.
- Lkw-Sattelzug: 18,75 m.
- Zugmaschine-Anhänger-Kombination: 16,50 m.
Achslasten:
- Einachsig: 10,00 Tonnen.
- Angetriebene Achse: 12,00 Tonnen.
- Tandemachse (Kraftfahrzeug, Anhänger, Sattelauflieger): Je nach Achsabstand und Luftfederung reicht die zulässige Achslast von 10,00 t bis 27,00 t.
Fahrzeuggewicht:
- Lastkraftwagen mit 2, 3 oder 4 Achsen: Maximal 19,00 Tonnen bis 32,00 Tonnen.
- Kombinationen mit 3 bis 6 Achsen: Maximal 29,00 t bis 44,00 t, je nach Konfiguration und Luftfederung.
Transport nach Belgien
Feiertage und Fahrverbote
An Sonn- und Feiertagen gelten in Belgien unterschiedliche Fahrverbote. Es ist sinnvoll, dies bei der Planung Ihres Transports zu berücksichtigen. Hier finden Sie alle belgischen Feiertage und eventuelle Fahrverbote.
Spezialisierter Transport
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Andere Transportarten
Retarder:
Bei Fahrzeugen, die mit einem Retarder ausgestattet sind, kann das zulässige Gesamtgewicht (ttg) um bis zu 500 kg erhöht werden.
Ausgezeichnete Fracht:
- Autotransport: Maximal 0,50 m nach vorne und 1,50 m nach hinten.
- Andere Ladungen: Teilbare Ladung darf 1,0 m, unteilbare Ladung maximal 3,0 m überstehen.
Kennzeichnungsvorschriften:
- Breite: Ladungen, die breiter als das Fahrzeug sind, müssen mit Begrenzungsleuchten und Reflektoren gekennzeichnet werden.
- Länge: Herausragende Ladung muss mit einem roten Markierungsschild und, falls beleuchtet, mit zusätzlichen Lampen und Reflektoren gekennzeichnet sein.
Abweichende Fahrzeuge:
Für ausziehbare Fahrzeuge und 45-Fuß-Container gelten besondere Ausnahmen, wie z. B. die maximale Länge von 17,30 m und ein maximaler Containerüberstand von 0,80 m am Heck.
Eine vollständige Übersicht und Einzelheiten über nicht genormte Fahrzeuge und Kennzeichnungsvorschriften finden Sie bei den zuständigen Behörden oder in den entsprechenden Unterlagen.
Unsere Spezialisierungen
ADR
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GMP+
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FMCG
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FSSC 22000
Unternehmen, die in irgendeiner Form mit Lebensmitteln umgehen, sind durch eine Verordnung verpflichtet, sich um die Lebensmittelsicherheit zu kümmern.
Und Spezialisten im LKW-Transporte nach: Norwegen
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