Feiertage und Fahrverbote Schweiz
Bei der Planung von Straßentransporten in der Schweiz ist die Kenntnis der geltenden Fahrverbote für Sondertransporte von entscheidender Bedeutung. Hier finden Sie einen kurzen Überblick über diese Fahrverbote.
Fahrverbote an gesetzlichen Feiertagen und unter besonderen Umständen
Für den Transport von Gütern, die die maximal zulässigen Abmessungen und Gewichte (Breite 2,55 m, Länge 18,75/16,50 m, Gewicht 44 Tonnen für Fahrzeugkombinationen mit 5 oder mehr Achsen) überschreiten, gelten an den folgenden Feiertagen und unter besonderen Umständen Fahrverbote:
- 1. Januar: Neujahrsfest
- 6. Januar: Dreikönigstag
- Karfreitag
- Ostern
- Himmelfahrtstag
- Pfingsten
- 1. August: Nationalfeiertag
- 15. August: Mariä Himmelfahrt
- 1. November: Allerheiligen
- 2. November: Allerseelen
- 25. und 26. Dezember: Weihnachten
Algemene Fahrverbote:
- In der Schweiz gilt an Sonn- und Feiertagen ein ganztägiges Fahrverbot von Mitternacht bis Mitternacht.
- Außerdem gilt ein Nachtfahrverbot für Lkw über 3,5 Tonnen von 22 Uhr bis 5 Uhr morgens.
- Zu bestimmten Zeiten, etwa um Weihnachten, den Jahreswechsel und die Feiertage am 1. August, gelten mehrtägige Fahrverbote in größerem Umfang.
- Die kantonalen Verbote gelten nicht für den Durchgangsverkehr.
Transport in die Schweiz
Transitzeiten Schweiz
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Feiertage in der Schweiz
- 1. Januar: Neujahrsfest
- 6. Januar: Dreikönigstag
- Karfreitag
- Ostern
- Himmelfahrtstag
- Pfingsten
- 1. August: Nationalfeiertag
- 15. August: Mariä Himmelfahrt
- 1. November: Allerheiligen
- 2. November: Allerseelen
- 25. und 26. Dezember: Weihnachten
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