Feiertage und Fahrverbote Luxemburg
Bei der Planung von Straßentransporten in Luxemburg ist die Kenntnis der geltenden Fahrverbote für Sondertransporte von entscheidender Bedeutung. Im Folgenden finden Sie einen kurzen Überblick über diese Fahrverbote.
Fahrverbote an gesetzlichen Feiertagen und unter besonderen Umständen
Fahrverbote
An allen Sonn- und Feiertagen gilt ein Fahrverbot für den Transit in Richtung Deutschland und Frankreich mit Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 7,5 Tonnen.
- von Belgien oder Deutschland nach Frankreich: von 21.30 Uhr am Samstag oder am Tag vor einem Feiertag bis 21.45 Uhr am Sonntag oder am Feiertag (dies gilt auch für französische Feiertage: Tag der Befreiung, Nationalfeiertag und Tag des Waffenstillstands.
- von Belgien oder Frankreich nach Deutschland: von Samstag oder dem Tag vor einem Feiertag ab 23.30 Uhr bis Sonntag oder dem Feiertag 21.45 Uhr (dies gilt auch für deutsche Feiertage: Karfreitag, Fronleichnam und Nationalfeiertag)
Ausnahmen
- Beförderung von lebenden Tieren, Schnittblumen oder leicht verderblichen Lebensmitteln im Rahmen der ATP, sofern die Güter mindestens die Hälfte der Ladekapazität oder die Hälfte der Ladefläche des Fahrzeugs oder der Kombination ausmachen
- Fahrzeuge, die leer nach Deutschland fahren, im Zusammenhang mit den oben genannten Transporten
- Fahrzeuge, die während der Erntezeit zur Beförderung landwirtschaftlicher Erzeugnisse vom Ort der Ernte zum Ort der Lagerung oder Verarbeitung dieser Erzeugnisse verwendet werden
- beladene Fahrzeuge für offizielle wirtschaftliche, sportliche, kulturelle, bildungsbezogene oder politische Veranstaltungen
- Fahrzeuge, die Güter für die Presse transportieren
- Betriebsverlagerungen
- Fahrzeuge von Händlern, die für den Verkauf von Produkten auf (Jahres-)Märkten oder Messen verwendet werden
- Fahrzeuge mit Bestimmungsort Deutschland, die im kombinierten Lkw-Transporte Schiene/Straße zwischen dem Be- oder Entladeort und dem Bahnterminal eingesetzt werden, sofern die zurückzulegende Entfernung 200 km nicht überschreitet
- Fahrzeuge, die für den Transport von beschädigten Fahrzeugen bestimmt sind
Der gesamte Transitverkehr von Fahrzeugen mit einem Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen muss die Autobahnen benutzen. Diese Routen sind ausgeschildert.
Freistellung
In sehr dringenden Fällen können Sie eine Ausnahmegenehmigung erhalten. Dies gilt auch für Transporte zugunsten von kontinuierlich arbeitenden Fabriken. Stellen Sie Ihren Antrag beim Verkehrsministerium, 19-21 Boulevard Royal, Boîte Postale 590, L-2910 Luxemburg. Telefon: (00352) 478 13 28.
Transport nach Luxemburg
Transitzeiten Luxemburg
Der Senden von und nach Luxemburg unterliegt bestimmten Laufzeiten. Diese variieren zwischen 3 und 5 Tagen, abhängig von der Art der Sendung und dem Bestimmungsort. Klicken Sie hier, um die Transitzeiten für Luxemburg einzusehen und herauszufinden, welche Zeiträume für die Planung Ihrer Sendung relevant sind.
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Feiertage in Luxemburg
- 1. Januar - Neujahrsfest
- 31. März und 1. April - Ostern
- 1. Mai - Tag der Arbeit
- 9. Mai - Christi Himmelfahrt
- 19. und 20. Mai - Pfingsten
- 23. Juni - Nationalfeiertag
- 15. August - Himmelfahrt der Jungfrau Maria
- 1. November - Allerheiligen
- 25. und 26. Dezember - Weihnachten
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