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Europäischer Vertrieb im Neele-Vat
Home » Europa » Transport Frankreich » Lkw-Transporte Feiertage und Fahrverbote Frankreich

Feiertage und Fahrverbote Frankreich

Bei der Planung von Straßentransporten in Frankreich ist die Kenntnis der geltenden Fahrverbote für Sondertransporte von entscheidender Bedeutung. Im Folgenden finden Sie einen kurzen Überblick über diese Fahrverbote.

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Bei der Planung von Straßentransporten in Frankreich müssen Sie ein komplexes Regelwerk von Fahrverboten für außergewöhnliche Transporte berücksichtigen. Diese Vorschriften gelten für Güter, die die zulässigen Höchstmaße und -gewichte überschreiten, und dies gilt für Transportdienste wie LTL France und FTL France. Um Ihnen das Verständnis für diese wichtigen Aspekte der belgischen Transportlandschaft zu erleichtern, geben wir Ihnen im Folgenden sowohl einen kurzen Überblick als auch eine ausführliche Diskussion über Fahrverbote an Feiertagen, auf Straßen, an Wochenenden und bei bestimmten Wetterbedingungen.

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Kontakt

Pim Steine
Manager Frankreich

+31 85 109 7217
p.steine@neelevat.com

Fahrverbote an gesetzlichen Feiertagen und unter besonderen Umständen

Fahrverbote im Allgemeinen

In Frankreich gilt an Sonn- und Feiertagen von 22.00 Uhr des Vortages bis 22.00 Uhr dieses Sonn- oder Feiertages ein allgemeines Fahrverbot auf allen Straßen für Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 7,5 Tonnen. Das Fahrverbot gilt auch für einzelne Zugmaschinen ohne Sattelauflieger.

Fahrverbote in der Sommerzeit

Während der Sommermonate gilt in Frankreich an einigen Samstagen ein zusätzliches Fahrverbot für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit einer zulässigen Gesamtmasse (tmm) von mehr als 7,5 Tonnen: die so genannten "schwarzen" (extrem überfüllten) und "roten" (stark überfüllten) Samstage.

Fahrverbote in der Winterzeit

In der Region Rhône-Alpes gilt für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit einer zulässigen Gesamtmasse (tmm) von mehr als 7,5 Tonnen an Samstagen im Februar und am ersten Samstag im März ein Fahrverbot von 7 bis 18 Uhr und am darauf folgenden Sonntag von 22 bis 22 Uhr. Zwischen 18.00 und 22.00 Uhr ist das Fahren also erlaubt.

Dieses Fahrverbot gilt für die folgenden Straßen:

Bourg-en-Bresse - Chamonix

  • A40 von Pont d'Ain (Anschlussstelle A40/A42) bis Passy-le-Fayet (Anschlussstelle A40/RN205)
  • RN 84 von Pont d'Ain (Kreuzung RN84/RN75) bis Bellegarde
  • RN206 von Bellegarde nach Annemasse
  • RN205 von Annemasse nach Chamonix

Lyon - Chambéry - Tarentaise - Maurienne

  • A43 von St. Priest (Knotenpunkt A43/A46) bis zum Fréjus-Tunnel
  • A430 von Pont Royal (Kreuzung A43/A430) bis Albertville (Kreuzung A430/RN90)
  • RN6 von St. Bonnet-de-Mure nach Frenay
  • RN90 von Pont Royal nach Séez
  • RN201 Transit durch Chambéry

Lyon - Grenoble - Briançon

  • A43 von St. Priest (Knotenpunkt A43/A46) bis Coiranne (Knotenpunkt A43/A48)
  • A48 von Coiranne (Knotenpunkt A48/A43) bis St. Egrève (Knotenpunkt A48/A480)
  • A480 von St. Egrève (Anschlussstelle A480/A48) bis Pont-de-Claix (Anschlussstelle A480/RN85)
  • RN85 von Pont-de-Claix (Kreuzung RN85/A480) nach Vizille (Kreuzung RN85/RN91)
  • RN91 von Vizille (Kreuzung RN91/RN85) nach Briançon

St.Julien-en-Genevois - Annecy - Albertville

  • RN201 von St Julien-en-Genevois nach Annecy
  • RN508 von Annecy nach Ugine
  • RN212 von Ugine nach Albertville

Annemasse - Sallanches - Albertville

  • RN205 von Annemasse nach Sallanches
  • RN212 von Sallanches nach Albertville

Ile-de-France

In der Region Paris gilt zusätzlich zum regulären Sonntagsfahrverbot auf den unten genannten Straßenabschnitten (mautfreie Abschnitte der Autobahnen um Paris) ein Fahrverbot für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen über 7,5 Tonnen tmm (zulässige Gesamtmasse).

  • Autobahnen A6a und A6b vom Boulevard Périphérique bis zur Kreuzung mit den Autobahnen A6 und A10 (Gemeinde Wissous)
  • Autobahn A106 von der Anschlussstelle A6b bis zum Flughafen Orly
  • Autobahn A6 von der Kreuzung mit den Autobahnen A6a und A6b bis zur RN104-Est (Gemeinde Lisses)
  • Autobahn A10 bis zur Anschlussstelle A6a und A6b bis zur RN20 (Gemeinde Champlan)
  • Autobahn A13, vom Boulevard Périphérique in Paris bis zur Anschlussstelle Poissy-Orgeval (Gemeinde Orgeval)
  • die Autobahn A12 von ihrer Kreuzung mit der A13 (Dreieck von Rocquencourt) bis zur RN10 (Gemeinde Montigny-le-Bretonneux)

An den folgenden Tagen und Uhrzeiten:

  • aus Paris:
  • Freitag 16:00 - 21:00
  • Samstag 10 - 18 Uhr
  • Tag vor den Ferien 16:00 - 22:00
  • Sonntags und an Feiertagen 22:00 - 24:00
  • in Richtung Paris:
  • Sonntags und an Feiertagen 22:00-24:00
  • Montag oder Tag nach einem Feiertag 06.00-10.00

Ausnahmen

Sie brauchen keinen Antrag auf Befreiung zu stellen:

  • Nur die Beförderung von lebenden Tieren und verderblichen Gütern, sofern sie mindestens 50 % der Ladekapazität oder 50 % der Ladefläche des Fahrzeugs ausmachen. Die 50-Prozent-Beschränkung gilt nicht für Rennpferde. Fahrzeuge, die Brieftauben transportieren, dürfen in ganz Frankreich unbeladen fahren.
  • Bei mehreren Entladeadressen: Die 50-Prozent-Grenze gilt nicht, wenn die Lieferungen innerhalb der Region der ersten Lieferung und benachbarter Departements oder innerhalb der Region der ersten Lieferung und benachbarter Regionen in einer Entfernung von höchstens 150 km vom ersten Lieferort erfolgen
  • Bei mehreren Ladeadressen: Diese 50-Prozent-Beschränkung gilt nicht, wenn die Ladeadressen in der Region der ersten Ladeadresse und benachbarter Departements oder in der Region der ersten Ladeadresse und benachbarter Regionen mit einer Entfernung von höchstens 150 km zur ersten Ladeadresse liegen.

Verderbliche Waren:

  • Eier
  • lebender Fisch
  • Meeresfrüchte
  • gekühlte, gefrorene und tiefgefrorene Lebensmittel, insbesondere Fleischerzeugnisse, Meeresfrüchte, Milch und Molkereiprodukte
  • Eiprodukte
  • Hefe
  • Gemüseerzeugnisse einschließlich gekühlter Fruchtsäfte und fertig geschnittenes Gemüse
  • alle Lebensmittel sind warm zu halten
  • frisches Obst und Gemüse
  • Schnittblumen und Topfpflanzen
  • Honig
  • Tierkadaver

Während der Erntezeit dürfen die Fahrzeuge mit fahren:

  • landwirtschaftliche Erzeugnisse vom Ort der Ernte bis zu dem Ort, an dem sie gelagert, verarbeitet, verpackt oder behandelt werden, innerhalb der Ursprungsregion und der benachbarten Departements oder innerhalb der Ursprungsregion und der benachbarten Regionen bis zu einer Entfernung von 150 km
  • Zuckerrüben von den Zuckerfabriken zum Ort der Lagerung oder Verwendung. Diese Fahrzeuge sollten nicht die Autobahnen benutzen

Transport für Veranstaltungen:*)

  • von Waren für die Organisation offizieller wirtschaftlicher, sportlicher, kultureller, bildungspolitischer oder politischer Veranstaltungen: am Tag der Veranstaltung oder am Tag davor
  • von Feuerwerkskörpern für eine offizielle Veranstaltung: am selben Tag oder am Tag danach
  • von Gemischen aus Kohlenwasserstoffgasen, verflüssigt, n.a.g., UN 1965 oder Erdölprodukten UN 1202, 1203, 1223, die für offizielle Sportveranstaltungen bestimmt sind: am selben Tag oder am Tag danach

Sonstiges:

  • nur die Beförderung von Tageszeitungen und Zeitschriften.
  • Verlagerung von Büros oder Fabriken innerhalb städtischer Gebiete.
  • Fahrzeuge, von denen aus der Verkauf der beförderten Waren innerhalb des Herkunftsgebiets und der benachbarten Departements oder innerhalb des Herkunftsgebiets und der benachbarten Regionen bis zu einer Entfernung von 150 km erfolgt. *)
  • Fahrzeuge von Händlern, die ihre Erzeugnisse auf Messen oder Märkten innerhalb der Herkunftsregion und benachbarter Departements oder innerhalb der Herkunftsregion und benachbarter Regionen bis zu einer Entfernung von 150 km verkaufen. *)
  • Beförderung von Luftfracht unter Verwendung eines Luftfrachtbriefs.
  • Beförderung von Krankenhausabfällen oder Waren für medizinische Zwecke.
  • Transport von medizinischen Gasen.
  • Transport von industriellen Röntgengeräten.

Alle Fahrzeuge, für die eine Ausnahmeregelung gilt, dürfen innerhalb der folgenden Frist leer zurückfahren

  • die Region, in der sich die letzte Entladeadresse befindet, und die angrenzenden Departements, oder
  • die Region des letzten Lieferortes und die angrenzenden Regionen bis zu einer Entfernung von 150 km

*) Die Fahrzeuge können nach der Veranstaltung oder dem Verkauf innerhalb von

  • die Region, in der die Veranstaltung oder der Verkauf stattgefunden hat, und die angrenzenden Departements, oder
  • die Region, in der das Ereignis oder der Verkauf stattgefunden hat, und die benachbarten Regionen bis zu einer Entfernung von 150 km.

Sofern keine anderen Bestimmungen gelten, ist die Herkunftsregion die Region, in der das Fahrzeug Frankreich für die betreffende Beförderung verlassen oder betreten hat.

Einmalige Steuerbefreiungen

Der Präfekt des Departements, aus dem Sie nach Frankreich einreisen oder aus dem Sie ausreisen, kann Ihnen eine einmalige Sondergenehmigung erteilen:

  • dringende und notwendige Transporte aufgrund von außergewöhnlichen Umständen wie Dürre, Überschwemmungen, humanitären oder Naturkatastrophen
  • Abfalltransport für Deponien oder Schlachthöfe
  • Transport von schmutziger oder sauberer Wäsche zu und von Hotelkomplexen mit einer Gesamtkapazität von 1 000 oder mehr Zimmern
  • Tankwagen zur Versorgung von Autobahnraststätten oder Flughäfen
  • Beförderung gefährlicher Güter zur sofortigen Be- oder Entladung in Seehäfen

Dauerhafte Ausnahmen von den Fahrverboten können beantragt werden für:

  • Transport für kontinuierliche Operationen. Diese Ausnahmen werden vom Präfekten des Departements der Verladung oder der Einreise nach Frankreich nach Genehmigung durch den Präfekten des Departements der Bestimmung oder der Ausreise aus Frankreich erteilt. Wenn es sich um gefährliche Güter handelt, muss der Interministerielle Ausschuss für den Transport gefährlicher Güter ebenfalls eine Genehmigung erteilen.
  • Beförderung für öffentliche oder Notfalldienste. Diese Ausnahmen werden vom Präfekten des Departements der Abreise gewährt.

Dauerhafte Freistellungen werden für einen Zeitraum von bis zu einem Jahr gewährt.

Fahrverbot Paris

Fahrzeuge mit einer Grundfläche von weniger als 29 m2 , die mit einem Elektro-, Gas- oder Hybridmotor ausgestattet sind oder einen Motor der Klassen EURO 3, 4 oder 5 haben, können 24 Stunden am Tag in Paris Waren laden und ausliefern. Für Fahrzeuge, die nicht den oben genannten Kategorien angehören, gilt diese Möglichkeit zwischen 22:00 und 17:00 Uhr. Für Fahrzeuge mit einer Fläche von 43m2 oder weniger ist es erlaubt, zwischen 22:00 und 07:00 Uhr Waren innerhalb von Paris zu laden oder zu liefern.

Dauerhafte Ausnahme

  • Sicherheitsfahrzeuge
  • Lieferung an die Märkte
  • Lieferung von Mehl
  • Tankfahrzeuge
  • Autotransporte
  • Lieferungen von Baumaterialien
  • Fahrzeuge für die Straßenunterhaltung
  • Umzugsfahrzeuge
  • Mülltransport

Kommentare

Die Zeit für die Anlieferung oder das Verladen ist auf 30 Minuten begrenzt. Bei der Anlieferung oder Beladung muss das Schild "Livraison Marchandises" hinter der Windschutzscheibe angebracht werden. Auf diesem Schild sind auch die Ankunftszeit und der Motortyp oder die EURO-Norm angegeben. Diese Schilder sind erhältlich bei der Stadtverwaltung Paris (Direction de la voirie et des déplacements, section stationnement, 15 bd Carnot, 75012 Paris, Tel. +33. 144 672800), bei der Pariser Handelskammer und bei den Polizeidienststellen erhältlich.

Ärmelkanaltunnel

In der Praxis gibt es eine Ausnahme vom Fahrverbot für den Lkw-Transporte auf der A16 und der Verbindungsstraße RN216 für Transporte nach oder von Großbritannien durch den Kanaltunnel oder mit der Fähre. Dies wird von Fährgesellschaften und anderen bestätigt, obwohl es keine offizielle Rechtsgrundlage dafür gibt.

Transport nach Frankreich

Link zu: Transportlaufzeiten Frankreich

Transitzeiten Frankreich

Für den Senden nach und von Frankreich gelten bestimmte Fristen. Diese variieren zwischen 4 und 6 Tagen, abhängig von der Art der Sendung und dem endgültigen Bestimmungsort. Klicken Sie hier, um die Transitzeiten für Frankreich einzusehen und herauszufinden, welche Zeiträume für die Planung Ihrer Sendung relevant sind.

Link zu: Spezialisierter Transport Frankreich
LTL-Deutschland

Spezialisierter Transport

Besondere Anforderungen? Neele-Vat hat viel Erfahrung mit außergewöhnlichen Transporten von und nach Frankreich. Wir sind auch in der Lage, Ihre Sendung mit Kurierdiensten oder per Express zu transportieren. Klicken Sie hier für weitere Informationen über andere Transportarten.

Feiertage in Frankreich

  • 1. Januar - Neujahrsfest
  • 31. März und 1. April - Ostern
  • 1. Mai - Tag der Arbeit
  • 8. Mai - Tag der Befreiung
  • 9. Mai - Christi Himmelfahrt
  • 19. und 20. Mai - Pfingsten
  • 14. Juli - Nationalfeiertag
  • 15. August - Himmelfahrt der Jungfrau Maria
  • 1. November - Allerheiligen
  • 11. November - Tag des Waffenstillstands
  • 25. Dezember - Weihnachten

Unsere Spezialisierungen

Link zu: ADR Transport

ADR

Wenn Ihr Unternehmen Gefahrgut transportiert, ist es wichtig, dass alle Vorgänge sicher durchgeführt werden. Hierauf sind wir spezialisiert.

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GMP+

Wenn Sie ein Unternehmen sind, das Futtermittel transportiert, gelten dafür strenge Vorschriften, sowohl für Futtermittel als auch für alle damit verbundenen Produkte.

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FMCG

Konsumgüter haben meist einen hohen Durchsatz und müssen daher vor allem schnell und effizient transportiert werden. Wir sind Ihr Spezialist.

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Link zu: Lebensmittel (FSSC 22000)

FSSC 22000

Unternehmen, die mit Lebensmitteln arbeiten, sind gesetzlich dazu verpflichtet, die Sicherheit ihrer Produkte sicherzustellen und umfassende Maßnahmen zur Lebensmittelsicherheit umzusetzen.

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Und Spezialisten im LKW-Transporte nach: FrankreichDeutschlandEnglandSchweizIrlandNorwegenItalienBelgienPolen

Landfracht in Europa

Über das Netzwerk von Neele-Vat können Sie Ihre Stückgutsendungen, Teilladungen und Komplettladungen schnell und zuverlässig an jedes Ziel in Europa schicken. Wir sind Ihr Partner für europäische Transporte, aber auch für intermodale Transporte und Express-Sendungen. Fordern Sie jetzt Ihr Angebot an und überzeugen Sie sich selbst von unserem Service.

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