- Ausfuhrdokumente
Vor dem Abflug müssen Ausfuhrdokumente erstellt werden, wie z. B. der Luftfrachtbrief (AWB), die Handelsrechnung, die Packliste und - falls zutreffend - Zertifikate (z. B. Pflanzenschutz- oder Ursprungszeugnisse).
- Sicherheitskontrollen
Alle Luftfrachtsendungen werden gemäß den EU-Luftsicherheitsrichtlinien kontrolliert. Dabei kann es sich um eine Röntgenuntersuchung oder eine physische Inspektion handeln. Erst nach der Freigabe darf die Fracht das Flugzeug betreten.
- Ausfuhranmeldung
Der Versender oder Spediteur legt dem Zoll eine Ausfuhranmeldung vor. Dieses Dokument bestätigt die Ausfuhr und ist für die Einhaltung der Vorschriften und für Statistiken erforderlich.
- Zollabfertigung bei Ankunft
Nach der Ankunft im Zielland findet die Zollabfertigung statt. Die Zollabwicklung prüfen, ob alle Dokumente korrekt sind und ob die Waren den örtlichen Anforderungen entsprechen. Etwaige Einfuhrzölle, Mehrwertsteuer oder Verbrauchssteuern werden berechnet und entrichtet.
- Abfertigung und Weiterbeförderung
Nach der Zollabfertigung gibt der Zoll die Waren frei. Dann kann der Weitertransport auf der Straße oder per Kurier organisiert werden, um die Sendung an den Endkunden zu liefern.