Freihandelsabkommen EU-Japan
24-1-2018
Im Juli 2017 wurde eine grundsätzliche Einigung über das Freihandelsabkommen zwischen der EU und Japan (JEFTA) erzielt und am 8. Dezember 2017 wurden die Verhandlungen über das Freihandelsabkommen abgeschlossen. Jean-Claude Juncker, der Präsident der EU-Kommission, und Shinzo Abe, der japanische Premierminister, gaben in einem gemeinsamen Kommuniqué bekannt, dass sie nach vierjährigen Verhandlungen ein Freihandelsabkommen erzielt haben. Dieses Abkommen ist nicht nur von beträchtlichem wirtschaftlichem Wert, sondern auch von strategischer Bedeutung", so die beiden Staats- und Regierungschefs in einem Kommuniqué. Es sendet ein klares Signal an den Rest der Welt, dass die Europäische Union und Japan sich für eine globale Wirtschaft einsetzen, die auf der Grundlage freier, offener und fairer Märkte mit klaren und transparenten Regeln funktioniert.
Die Zolltarife kosten europäische Unternehmen 1 Milliarde Euro pro Jahr. Das Abkommen könnte die europäischen Exporte nach Japan um 16 bis 24 Prozent steigern. Während der Verhandlungen konzentrierte sich die Europäische Kommission auf die Verbesserung des Zugangs der Landwirtschaft zu Japan. Unter anderem wird Europa die Einfuhrzölle auf japanische Autos abschaffen. Dies wird jedoch erst nach einer siebenjährigen Übergangszeit geschehen. Außerdem wenden beide Seiten dieselben Sicherheits- und Umweltstandards an. Dadurch wird vermieden, dass Autos mehrfach geprüft und zertifiziert werden müssen.
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Kees Neele
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Manager Zoll & Fiskalvertretung
Neele-Vat Logistics BV (Zollabteilung)