Erste Anträge auf Ausnahmeregelungen für Nullemissionszonen erfolgreich gestellt
07-01-2025
Ab dem 1. Januar 2025 werden in mehreren niederländischen Städten Null-Emissions-Zonen in Kraft treten, die die städtische Logistik nachhaltiger machen und die Luftqualität verbessern sollen. Unternehmer können unter bestimmten Bedingungen Ausnahmeregelungen beantragen, um den Zugang zu diesen Zonen aufrechtzuerhalten - eine Gelegenheit, die wir strategisch nutzen, um unsere nachhaltigen Logistikdienstleistungen weiter zu stärken.
Erfolgreiche Bewerbungen über den zentralen Schalter
Seit der Eröffnung des zentralen Schalters am 1. Juli 2024 haben Unternehmer erfolgreich die ersten Befreiungen beantragt. Dieser Schalter erleichtert das Antragsverfahren sowohl für nationale als auch für kommunale Befreiungen. Insgesamt stehen neun verschiedene Befreiungen zur Verfügung: sechs nationale und drei kommunale. Es ist wichtig zu beachten, dass kommunale Befreiungen erst dann beantragt werden können, wenn die betreffende Gemeinde die notwendigen Entscheidungen getroffen und Dokumente unterzeichnet hat. Unternehmern wird empfohlen, rechtzeitig zu prüfen, ob ihre Gemeinde diese Schritte abgeschlossen hat.
Übergangsregelungen und Unterstützung
Um Unternehmer bei der Umstellung auf emissionsfreien Verkehr zu unterstützen, stehen verschiedene Umstellungsprogramme und Subventionen zur Verfügung. So können Unternehmer beispielsweise die AanZET-Förderung für den Kauf von emissionsfreien Lkw in Anspruch nehmen. Bei der Sonderrunde dieses Förderprogramms am 1. Oktober 2024 wurde innerhalb eines Tages fast das gesamte Budget von 22,2 Millionen Euro beantragt, was die hohe Nachfrage nach emissionsfreien Fahrzeugen im Verkehrssektor unterstreicht. Die hohe Nachfrage nach emissionsfreien Fahrzeugen zeigt, dass der Verkehrssektor in Bewegung ist.
Antworten und Strategien aus der Industrie
Transport and Logistics Netherlands (TLN) hat betont, dass ein einheitlicher Ansatz für Null-Emissionszonen für einen fairen Wettbewerb und einen reibungslosen Übergang unerlässlich ist. Wir unterstützen diese Vision und haben uns verpflichtet, sowohl interne Prozesse als auch Kundenlösungen an die neuen Vorschriften anzupassen. Das bedeutet nicht nur, dass wir bei Bedarf Ausnahmen beantragen, sondern auch, dass wir unsere Kunden über die effizientesten und umweltfreundlichsten Logistikstrategien beraten.
Künftige Schritte
Unternehmern, die noch keine Ausnahmegenehmigung beantragt haben, wird empfohlen, dies so bald wie möglich über den zentralen Schalter zu tun. Es ist auch ratsam, die Entwicklungen im Zusammenhang mit den Null-Emissions-Zonen und der Verfügbarkeit von Subventionen genau zu verfolgen, damit sie Änderungen rechtzeitig vorhersehen und ihre Logistikprozesse an die neuen Umweltvorschriften anpassen können.
Wir passen uns weiterhin proaktiv an sich ändernde Vorschriften an. Wir arbeiten eng mit Partnern zusammen und nutzen Ausnahmeregelungen und Subventionen. Wir engagieren uns auch für Innovationen, wie die Integration von Elektrofahrzeugen und die Zusammenarbeit mit emissionsfreien Transportunternehmen, um Kunden in städtischen Gebieten zu unterstützen.