Unsere Experten können Ihnen helfen mit
Allgemeine oder beschränkte Vertretung
Es gibt zwei Arten der Steuervertretung: die allgemeine Steuervertretung (AFV) und die beschränkte Steuervertretung (BFV).
Was sind die Anforderungen oder Verpflichtungen?
Bei der Verwendung der Fiskalvertretung müssen besondere Anforderungen beachtet werden. Lesen Sie mehr über Incoterms®, Verkaufsrechnungen und den Transport von Waren.
Verkauf von Waren, die nicht der Mehrwertsteuer unterliegen
Verkaufen Sie ganz einfach Waren an jeden europäischen Kunden mit Fiskalvertretung, so dass Sie ohne Mehrwertsteuer verkaufen können. Dies ist eine perfekte Lösung für Ihr Unternehmen.
Besondere Warenbefreiung
Sendungen wie Mustersendungen, Werbesendungen oder Waren, die kostenlos an einen Vertreter geliefert werden, können in den Niederlanden für einen begrenzten Zeitraum mehrwertsteuerfrei versandt werden.
Einfache Mehrwertsteuer mit OSS für EU-Verkäufe
Lagern Sie Ihre Waren in einem niederländischen Lager und versenden Sie sie mit nur einer Registrierung an Verbraucher in der gesamten EU.
EU-B2C-Verkäufe ohne OSS-Registrierung
Der Fernabsatz ermöglicht es Unternehmen, Waren einzuführen, sie in den Niederlanden zu verzollen und sie unter bestimmten steuerlichen Bedingungen direkt an Privatkunden zu verkaufen.
Mehrwertsteuer-Rückerstattung
Vergewissern Sie sich, dass Sie die Mehrwertsteuer auf Fernverkäufe zurückfordern können. Dazu gehört der Import von Waren, deren Verzollung in den Niederlanden und der Verkauf an Privatkunden.